Tag der Besichtigung und Probenahme: 06.09.2011
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Das Gesundheitsamt Fürstenfeldbruck, welches während der Badesaison (ca. 15.05. bis 15.09.) die Badeseen alle 4 Wochen besichtigt und beprobt, gibt nachfolgend die Ergebnisse der letzten Untersuchungen folgender Badeseen im Landkreis Fürstenfeldbruck bekannt:
Abnahmestellen |
Temperatur |
Bewertung |
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20° C |
1 |
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21° C |
1 |
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21° C |
1 |
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21° C |
1 |
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20° C |
2 |
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18° C |
1 |
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21° C |
1 |
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20° C |
1 |
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20° C |
1 |
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20° C |
1 |
Bewertung: 1 - Ausgezeichnet (Leitwerte eingehalten); 2 - Gut (Grenzwerte eingehalten)
Kommentar:
Bei dem Emmeringer See ist die Leitwertüberschreitung (Enterokokken) vermutlich auf den Eintrag tierischer Verunreinigungen (z.B. Wasservögeln wie Enten oder Gänse) oder den regionalen Starkregen zurückzuführen.
Es wird nochmals vom Gesundheitsamt darauf hingewiesen, dass während der Badesaison an den Badeseen Hunde aus hygienischen Gründen nicht mitgeführt oder gebadet werden dürfen. Die am Germeringer See erneut aufgetretenen Wasservögel dürfen nicht gefüttert werden, um auf lange Sicht die Wasserqualität zu erhalten.
Vom Baden in der Amper wird wegen der rasch wechselnden bakteriologischen Belastung abgeraten.
Mit dem Erlass der Bayerischen Badegewässerverordnung vom 15.2.2008 veränderte sich für den Germeringer und Olchinger See die Rechtsgrundlage der Probenahme und Bewertung der Badewasserqualität. Die Probenahme findet für diese Seen in der Badesaison nur noch alle 4 Wochen statt, die zu überwachenden Parameter werden leicht verändert. Bei auffälligen Befunden wird selbstverständlich bereits frühzeitig nachkontrolliert. Das Landratsamt wird wie bisher nach Eingang der Untersuchungsergebnisse eine Bewertung veröffentlichen. Die bisherige Bewertung mit Noten von 1 bis 6 muss einer Bewertung in 3 Stufen weichen: Bewertungsziffer 1 bei Einhaltung von bakteriologischen Grenz- und Leitwerten, Bewertungsziffer 2 bei Überschreitung der Leitwerte aber Einhaltung der Grenzwerte, Bewertungsziffer 3 bei Überschreitung von Grenzwerten. Auch Seen, die derzeit nicht der Badegewässerverordnung unterliegen, werden von uns nach de n gleichen Kriterien auf der Rechtsgrundlage des Infektionsschutzgesetzes untersucht und bewertet. Lediglich die summarische 4-Jahres- und die wasserwirtschaftliche Bewertung nach der Badegewässerverordnung erfolgen für diese Seen nicht.
Nicht mehr beprobt wird die Amper, da seit vielen Jahren wegen rasch wechselnder Qualität vom Baden abgeraten wird. Dafür ist derzeit der Wasserstand (Pegel des Bayer. Landesamts für Wasserwirtschaft) für die Anwohner fast wesentlicher und auf der Homepage des Referats 52 verlinkt: http://www.gesundheitsamt.de/dah/umwelt/wasser/pegel/fluss/amper/ffb.htmFalls das Wetter schlechter wird stehen im Landkreis auch zahlreiche Frei- und Hallenbäder für Badende zur Verfügung. Hier auf der Homepage sind diese Bäder mit Links zu Öffnungszeiten oder Preisen aufgeführt.