vom 12.04.2010:
Wohlfahrtsverbände und sonstige soziale Einrichtungen können ab sofort für das laufende Jahr Anträge auf freiwillige Zuschüsse des Landkreises Fürstenfeldbruck stellen.
Voraussetzung für die Zuschussgewährung ist, dass die Hilfe, wie zum Beispiel die Beratung in sozialen Angelegenheiten oder die Betreuung von Angehörigen, im gesamten Landkreis Fürstenfeldbruck angeboten wird.
Für die beantragte soziale Leistung dürfen keine anderen Geldmittel zur Verfügung stehen.
Nähere Auskünfte erteilt Frau Kathi Probst (08141/519258) im Landratsamt Fürstenfeldbruck.
Die Antragsunterlagen, die bis spätestens 21.05.2010 beim Landratsamt Fürstenfeldbruck, Amt für Soziales, Münchner Straße 32, 82256 Fürstenfeldbruck einzureichen sind, können auch hier von der Internetseite des Landratsamtes Fürstenfeldbruck abgerufen werden.