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Die Gremien des Landkreises

Die beiden Hauptorgane des Landkreises sind der von den Landkreisbürgern gewählte Kreistag und der ebenfalls unmittelbar gewählte Landrat. Diese beiden Organe stehen bei der Verwaltung des Landkreises gleichrangig nebeneinander; sie haben gesetzlich abgegrenzte Kompetenzen, die sich nicht überschneiden.

Weitere Organe des Landkreises sind

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