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Bauamt

Foto von Frau Steinebach      Foto von Fr. Leitz
Stephanie Steinebach und Reinlinde Leitz

Abteilungsleitung: Stephanie Steinebach

Abteilungsleitung, Kreisbaumeisterin: Reinlinde Leitz

Referatsleitung - Verwaltung: Irmgard Zach
Aufgaben: Bauanträge, rechtliche Beratung

Referatsleitung - Technik: Michael Pfeiffer
Aufgaben: Bauanträge, technische Beratung, Baukontrolle, Denkmalschutz

Erreichbarkeit des Bauamtes:

Mittwochs für Publikumsverkehr ( Vorsprachen und Telefonate ) geschlossen, in unaufschiebbaren Fällen steht mittwochs unter Tel.-Nr. 08141 / 519- 142 ein Ansprechpartner des Bauamtes zur Verfügung

Bitte beachten:

Mit der Einreichung vollständiger Antragsunterlagen kann wesentlich zur Beschleunigung der Prüfung Ihres Antrags beigetragen werden.
Bitte achten Sie darauf, dass Bauantragsformular und Baubeschreibung ausgefüllt und von Ihnen und Ihrem Planfertiger unterschrieben sind.

Bei Errichtung oder Nutzungsänderung gewerblicher Bauvorhaben reichen Sie bitte die Betriebsbeschreibung "Immissionsschutz" ( 1 Formblatt für jede einzelne Nutzungseinheit ) vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit Ihrem Bauantrag über die zuständige Gemeinde ein.

Bei land- oder forstwirtschaftlichen Bauvorhaben im Außenbereich bitten wir Sie die Betriebsbeschreibung "Landwirtschaft" vollständig ausgefüllt und unterschrieben Ihrem Bauantrag zur Überprüfung der sog. Privilegierung beizufügen.

 

Seit 01.07.2011 gibt es geänderte Vordrucke nach der Bauvorlagenverordnung ( z.B. Bauantragsformulare, Baubeginnsanzeigen, Anzeigen der Nutzungsaufnahme usw.):

Sie sind als beschreibbare PDF-Dokumente im Internet unter www.stmi.bayern.de/service/formulare/ abrufbar.
Die neuen Vordrucke in der Bekanntmachung des Bayer. Staatsministerium des Innern wurden mit Bekanntmachung vom 14.04.2011 gemäß § 1 Abs. 3 der Bauvorlagenverordnung verbindlich eingeführt ( veröffentlicht am 29.06.2011 im Allgemeinen Ministerialamtsblatt). Die Bekanntmachung trat am 01.07.2011 in Kraft.

Die bisher verbindlich eingeführten Vordrucke können noch bis 31.12.2011 weiter verwendet werden, maßgeblich ist der Tag der Einleitung des bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens ( = Einreichen bei der Gemeinde/ Stadt).

Geänderte Erhebungsbögen für Baugenehmigung und Bauabgang ab 01.01.2012

Im Zuge der Europarechtsanpassung wurde auch das Hochbaustatistikgesetz geändert, diese Änderung tritt am 01.01.2012 in Kraft.
Die bisherigen Erhebungsbögen wurden geändert bzw. ausgeweitet.
Aufgrund der Erweiterung des Merkmalskatalogs sind die bisherigen Erhebungsbögen für Baugenehmigungen ab dem 01.01.2012 nichtig und dürfen ab diesem Stichtag nicht mehr verwendet werden.

Die geänderten Erhebungsbögen stehen unter http://www.statistik-bw.de/baut/html/index.htm  im PDF-Format zur Verfügung.

Bitte verwenden Sie ausschließlich die geänderten Erhebungsbögen.

 

Versammlungsstättenverordnung - Baurechtliche Anforderungen an die Durchführung von Veranstaltungen in Räumen, die nicht als Versammlungsstätte genehmigt sind

Merkblatt Versammlungsstätten

 

Bautafel

Vordruck (PDF-Datei)


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