Inhaltsbereich
Gewerbewesen
Bewachung
Erlaubnispflicht
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will , benötigt eine Erlaubnis nach § 34a der Gewerbeordnung.
Antragsverfahren
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (pdf-Datei)
Bitte Antrag anschließend unterschreiben und im Original einreichen.
- Unterrichtungsnachweis der Industrie und Handelskammer
bzw. anerkennungsfähige Nachweise gem. §5 BewachV
- Gewerbezentralregisterauszug
in der Fassung 'Zur Vorlage bei einer Behörde'
Beantragung bei der Wohnsitzgemeinde
- Nachweis der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung
bzw. anerkennungsfähige Nachweise gem. §5 Abs.1 Nr. 1 bis 3 bzw. § 17 Abs. 2 Bewachungsverordnung (BewachV)
- Nachweis über abgeschlossene Haftpflichtversicherung
gem. § 6 Bewachungsverordnung (BewachV)
- Mittelnachweis
(Nachweis ausreichend finanzieller Mittel zur Führung des Gewerbebetriebs für mind. 6 Monate bzw. entspr. Bankbürgschaft)
- Lebenslauf einschl. beruflichen Werdegang
- Erklärung über den/die Wohnort(e) der letzten 5 Jahre
- Dienstanweisung des Bewachungsbetriebes gem. § 10 BewachV
Juristischen Personen:
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person
sowie für den/die Geschäftsführer in der Fassung 'Zur Vorlage bei einer Behörde' ;
Beantragung bei der Wohnsitzgemeinde
- Handelsregisterauszug (Kopie) bzw.
Gesellschaftervertrag einschl. Satzung (Kopie)
Der Antrag wird direkt beim
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Gewerbeamt – Referat 51-2
Hans-Sachs-Straße 9
82256 Fürstenfeldbruck
eingereicht.
Ansprechpartner für nähere Auskünfte oder Fragen:
Frau Bonnert
Tel: 08141/519-544
Fax: 08141/519-892
Gebühren
Die Erlaubnisgebühr beträgt € 550.
Zuverlässigkeitsprüfung von Bewachungspersonal
Mit Bewachungsaufgaben dürfen nur Personen beauftragt werden, die
- zuverlässig sind
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- einen Unterrichtungsnachweis der IHK – Nachweis
bzw. vergleichbare Nachweise nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 BewachV haben
Der Gewerbetreibende hat die Wachpersonen, die er beschäftigen will, der zuständigen Behörde unter Übersendung des Unterrichtungsnachweises (Kopie ) vorher zu melden.
Sollte der Betriebssitz Ihres Bewachungsunternehmens im Landkreis Fürstenfeldbruck liegen, können Sie mit diesem Download-Formular ihr Personal zu Überprüfung beim
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Gewerbeamt – Referat 51-2
Hans-Sachs-Straße 9
82256 Fürstenfeldbruck
anmelden.
Ansprechpartner für nähere Auskünfte oder Fragen:
Herr Robert Zimmermann
Tel: 08141/519-414
Fax: 08141/519-892