Wer gewerbsmäßig
den Abschluss von Verträgen über
den Erwerb von
vermitteln bzw. die Gelegenheit hierzu nachweisen will bzw.
Bauvorhaben als
will, benötigt eine „Erlaubnis als Makler, Anlageberater, Bauträger bzw. Baubetreuer“ nach § 34c GewO.
Erforderliche Unterlagen
Juristische Personen
Der Antrag kann über Ihre Betriebssitzgemeinde oder direkt beim
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Gewerbeamt – Referat 51-2
Hans-Sachs-Straße 9
82256 Fürstenfeldbruck
eingereicht werden.
Das gleiche Antragsverfahren gilt auch für die Erweiterung einer bereits vorhandenen Erlaubnis.
Ansprechpartner für nähere Auskünfte oder Fragen:
Frau Bonnert
Tel: 08141/519-544
Fax: 08141/519-892
Die Erlaubnisgebühr beträgt – abhängig vom Erlaubnisinhalt - für
Einzelunternehmen und Personengesellschaften jeweils € 310 bis zu € 1.750
Juristische Personen € 330 bis zu € 1.750
Nach § 16 Abs. 1 der Makler- und Bauträger-Verordnung (MaBV) haben Gewerbetreibende im Sinne des § 34 c GewO auf ihre Kosten die Einhaltung der sich aus den § 2-14 MaBV ergebenden Verpflichtungen für jedes Kalenderjahr durch einen geeigneten Prüfer prüfen zu lassen. Ab 01.07.2005 unterliegen Vermittler von Vertragsabschlüssen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Mieträume und Darlehen ( § 34 Absatz 1 Nr. 1 GewO) dieser Prüfpflicht nicht mehr. Ebenfalls von der Prüfpflicht ausgenommen ist die Tätigkeit als Anlageberater.
Der Prüfbericht ist dem Landratsamt bis spätestens 31. Dezember des darauf folgenden Jahres vorzulegen.
Sofern in einem Geschäftsjahr keine Tätigkeiten nach § 34 c GewO ausgeführt wurden, ist eine sog. Negativerklärung zu diesem Termin abzugeben.
Ansprechpartner für nähere Auskünfte oder Fragen:
Herr Robert Zimmermann
Tel: 08141/519-414
Fax: 08141/519-892