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Amt für Jugend und Familie

Unterhaltsvorschuss

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Unterhaltsvorschuss kann unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht oder nur teilweise nachkommt
Die maximale Leistungsdauer beträgt dabei 72 Monate. Eine Gewährung ist längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich.

Informationen auch unter www.bmfsfj.de

 

Kontakt

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Theresa Krebold

A - G 

316 08141/519-722
Monika Betz H - Kla 318 08141/519-996
Christine Pauer Klb - Roe 316 08141/519-577
Nicole Milmer Klb - Roe 316 08141/519-577
Birgit Killi Rof - Z  318 08141/519-435


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