Inhaltsbereich
Amt für Jugend und Familie
Sozialpädagogische Aufgaben - Jugendschutz und Prävention
Leistungen / Was wir bieten…
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und Prävention
Unsere Aufgaben
- Pädagogische und Bildungsangebote an Kinder und Jugendliche
- Angebote an Eltern, Erziehungsberechtigte sowie an pädagogische Fachkräfte
- Sensibilisierung der Bevölkerung gegenüber den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen
- Förderung der Erziehung in der Familie
( zurück )
Angebote
( zurück )
Themen
( zurück )
Rechtliche Grundlagen
Der erzieherische Jugendschutz ist festgelegt im § 14 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) und soll folgenden Zielen dienen:
- Junge Menschen „befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen,
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.“
Die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 SGB VIII beschreibt Angebote aus den Bereichen Beratung, Familienbildung, -freizeit und -erholung. Im Vordergrund steht dabei, dass
- Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können,
- Wege aufgezeigt werden, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.
( zurück )
Weiterlesen…
Faltblätter Alkohol:
Faltblatt Jugendschutz:
Faltblatt Taschengeld:
Faltblatt Medien:
Faltblatt Spieleverleih:
Aktionskarte HaLT / Tabelle Jugendschutzgesetz

Familienwegweiser des Landkreises Fürstenfeldbruck
Eine Informationsbroschüre für Familien,
Eltern, Kinder und Jugendliche

( zurück )