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Organisation
Das Landratsamt Fürstenfeldbruck - Eine Doppelbehörde als Dienstleistungsunternehmen

Das Landratsamt als Behörde hat innerhalb des Gebiets des Landkreises Fürstenfeldbruck eine Doppelfunktion:
- als Behörde des Freistaates Bayern bzw. untere staatliche Verwaltungsbehörde (Aufgaben z.B. im Bereich der Ausländerangelegenheiten, der Baugenehmigungsverfahren, des Denkmalschutzes, des Gaststätten- und Gewerberechts, des Gesundheits- und Veterinärwesens, des Jagd- und Fischereiwesens, der Kraftfahrzeug-Zulassung, des Straßenverkehrswesens und des Waffen- und Sprengstoffrechts).
- als Behörde des Landkreises, die im eigenen Wirkungskreis (z.B. Bau und Unterhalt von Kreisstraßen, Krankenhäusern, weiterführenden Schulen und der Förderung von Kultur-, Sport und Wirtschaftsförderung) und im übertragenen Wirkungskreis (z.B. Organisation des Katastrophen- und Rettungsdienstes) handelt.
Organisatorisch ist das Landratsamt Fürstenfeldbruck jedoch eine einheitliche Behörde mit dem Landrat als Amtsleiter. Nähere Informationen zum organisatorischen Aufbau des Landratsamtes entnehmen Sie bitte dem Verwaltungsgliederungsplan (PDF-Datei).
Weitere Einzelheiten finden Sie auch bei Aufgaben des Landkreises. ( zurück )