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Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist nötig für

wenn in diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert werden.

Welche Unterlagen einzureichen bzw. welche Sachverhalte nachzuweisen sind, ist individuell sehr unterschiedlich. Wir empfehlen Ihnen daher, bei der Fahrerlaubnisbehörde nachzufragen. Telefonisch erreichen Sie unsere Mitarbeiter unter der Nr. 08141/519-227, -229).

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