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Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Umtausch in den Kartenführerschein
Diese Dienstleistungen stehen Ihnen auch im Bürgerservice-Zentrum zur Verfügung!
Zur Zeit gibt es keine generelle Umtauschpflicht für vor dem 01.01.1999 ausgestellte Führerscheine (grauer oder rosa Führerschein, DDR-Führerschein). Ausgenommen hiervon sind Besitzer "alter" Führerscheine, wenn sie
- einen internationalen Führerschein oder
- eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder
- eine Fahrlehrerlaubnis beantragen oder
- nach Vollendung des 50. Lebensjahres als Inhaber einer "alten" Fahrerlaubnis der Klasse 2 in die "neuen" Klassen C und CE fallende Fahrzeuge oder Kombinationen führen wollen.
Unterlagen und Kosten:
- Personalausweis (mit korrekter Wohnanschrift) oder Reisepass (mit amtlicher Meldebescheinigung)
- Führerschein
- biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Gebühr: 24,-- €, wenn mit einer Verlängerung der Fahrberechtigung verbunden: 37,50 €
Persönliche Vorsprache bei der Antragstellung ist nötig.
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