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Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

Fahrerlaubnisse können in Strafverfahren durch Gerichte oder in anderen Fällen durch Fahrerlaubnisbehörden entzogen werden. Durch einen Entzug erlischt die Fahrerlaubnis und muss, häufig nach Ablauf einer Sperrfrist, neu erteilt werden. Wurde eine Sperrfrist verhängt, so bedeutet dies nicht, dass nach deren Ablauf die Fahrerlaubnis neu erteilt wird. Ob eine Fahrerlaubnis neu erteilt wird, richtet sich nach den Ergebnissen einer Prüfung der körperlichen, geistigen und charakterlichen Eignung eines Bewerbers. Diese können sehr umfangreich sein (z. B. fachärztliches Gutachten, medizinisch-psychologisches Gutachten) und auch von der Teilnahme an Schulungsmaßnahmen abhängen. Da die Entscheidungen, welche Maßnahmen zu treffen sind, sehr von der individuellen Sachlage abhängen, ist eine generelle Darstellung wenig sinnvoll.

Zu unterscheiden von der Entziehung der Fahrerlaubnis ist das gerichtliche oder behördliche Fahrverbot. Bei einem Fahrverbot erlischt die Fahrerlaubnis nicht. Ein Fahrverbot bedeutet, dass nur für einen vorübergehenden Zeitraum der Führerschein abzuliefern ist und keine Kraftfahrzeuge geführt werden dürfen.

Unterlagen und Kosten:

Alle Fahrerlaubnisklassen:

Fahrerlaubnisklassen A, A1, B, BE, M, S, L und T:

Fahrerlaubnisklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E:

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