Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
Dienstfahrerlaubnisse (Bundeswehr, Polizei usw.) berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Der Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis hat die Möglichkeit, in einem vereinfachten Verfahren eine (allgemeine) Fahrerlaubnis zu erwerben.
Unterlagen und Kosten:
Die Erteilung der Fahrerlaubnis in einem vereinfachten Verfahren ist während eines bestehenden Dienstverhältnisses oder innerhalb von 2 Jahren seit dem Ausscheiden aus dem Dienst möglich.