Verlängerung einer Fahrerlaubnis
Die Dienstleistungen für die Verlängerung der Klassen C und CE stehen Ihnen auch im Bürgerservice-Zentrum zur Verfügung!
Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, D und DE werden für längstens 5 Jahre erteilt. Sie werden auf Antrag jeweils bis zu 5 Jahren verlängert.
Fahrerlaubnisse der Klasse C1 und C1E werden bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres erteilt, danach auf Antrag jeweils bis zu 5 Jahren verlängert.
Inhaber alter Fahrerlaubnisse der Klassen 2 und 3 dürfen Fahrzeuge und Kombinationen, die in die Klassen C und CE fallen, kraft Gesetzes nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres führen. Die Fahrerlaubnis wird auf Antrag, verbunden mit einer Umstellung auf den Kartenführerschein bis zu 5 Jahren verlängert.
Unterlagen und Kosten: