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Arbeiten im Straßenraum, Baustellen auf Straßen

Bei Bauarbeiten (auch Aufstellen von Containern, Gerüsten) auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen (auch straßenbegleitenden Geh- und Radwegen) ist beim Landratsamt als untere Straßenverkehrsbehörde, eine verkehrsrechtliche Anordnung einzuholen.

Der Antrag ist rechtzeitig, d.h. mind. 14 Tage vor Beginn von Arbeiten zu stellen!

Notwendige Unterlagen

 Formulare

Ansprechpartner/-in

Name Telefon Telefax E-Mail
Frau Mangel 08141/519-962 08141/519-963 erika.mangel@lra-ffb.de

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