Bei Bauarbeiten (auch Aufstellen von Containern, Gerüsten) auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen (auch straßenbegleitenden Geh- und Radwegen) ist beim Landratsamt als untere Straßenverkehrsbehörde, eine verkehrsrechtliche Anordnung einzuholen.
Der Antrag ist rechtzeitig, d.h. mind. 14 Tage vor Beginn von Arbeiten zu stellen!
Notwendige Unterlagen
Formulare
Ansprechpartner/-in
| Name | Telefon | Telefax | |
| Frau Mangel | 08141/519-962 | 08141/519-963 | erika.mangel@lra-ffb.de |