Die Landkreise und kreisfreien Gemeinden haben - organisiert in sogenannten Rettungszweckverbänden - die Aufgabe, Notfallrettung und Krankentransport flächendeckend sicherzustellen.
Das Gebiet des Freistaats Bayern ist dazu in 26 Rettungsdienstbereiche eingeteilt. In jedem dieser Rettungsdienstbereiche werden die Einsätze im öffentlichen Rettungsdienst zentral von einer Rettungsleitstelle/Integrierten Leitstelle gelenkt.Der Rettungsdienstbereich Fürstenfeldbruck umfasst die Landkreise Fürstenfeldbruck, Dachau, Landsberg am Lech und Starnberg.
Zum Rettungsdienst gehört auch der Krankentransport. Gegenstand des Krankentransports ist es, Kranken, Verletzten oder Hilfsbedürftigen, die keine Notfallpatienten sind, sofern erforderlich, Hilfe zu leisten und sie unter fachgerechter Betreuung zu befördern.
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung/Transport von Personen mit Kraftfahrzeugen im Bereich Notfallrettung/Krankentransport unterliegt grundsätzlich dem Bayer. Rettungsdienstgesetz (BayRDG) und ist genehmigungspflichtig.
Zuständig zur Erteilung der Genehmigung sind die Kreisverwaltungsbehörden. Örtlich zuständig ist die Kreisverwaltungsbehörde, in deren Gebiet sich die für den Einsatzbereich des Fahrzeuges zuständige Rettungsleitstelle befindet.
Einsatzbereich des Krankenkraftwagens ist der Rettungsdienstbereich, in dem sich der Standort befindet. Beförderungen dürfen nur durchgeführt werden, wenn ihr Ausgangs- oder Zielort im Einsatzbereich liegt.
Die Erteilung der Genehmigung für Krankentransporte/Notfallrettung ist an bestimmte Genehmigungsvoraussetzungen gebunden:
Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller als Unternehmer und der Betriebsleiter vor Ort,
sind.
Notwendige Unterlagen
Formulare
Ansprechpartner/-in
| Name | Telefon | Telefax | |
| Frau Vogl | 08141/519-964 | 08141/519-963 | jutta.vogl@lra-ffb.de |
Hinweis :
Für den Rettungsdienstbereich Fürstenfeldbruck (Landkreise Fürstenfeldbruck, Dachau, Starnberg u. Landsberg a. Lech) ist ein Beobachtungszeitraum eingerichtet.
Interessierte Personen können sich, unter Vorlage der Unterlagen über die fachliche Eignung, auf einer Warteliste eintragen lassen.