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Taxikonzessionen, Mietwagengenehmigungen

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt grundsätzlich der Genehmigungspflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG).

Die bekannteste Form dieser unternehmerischen Tätigkeit ist der Verkehr mit Taxen (§ 47 PBefG) und Mietwagen (§ 49 PBefG).

Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Pkw, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen (Taxiständen) bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Es gilt die jeweilige Taxi- und Taxitarifordnung.

Hinweis: Für den Betriebssitz in der Stadt Fürstenfeldbruck werden derzeit KEINE zusätzlichen Genehmigungen zum Verkehr mit Taxen ausgegeben! Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich in eine Warteliste aufnehmen zu lassen.

Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Pkw, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt. Hier kann der Fahrpreis frei vereinbart werden. Der Unternehmer muss die Aufträge am Betriebssitz entgegennehmen und jeweils nach der Fahrt an den Betriebssitz zurückkehren.

Die Fahrzeuge müssen den Anforderungen eines Taxi oder Mietwagen gerecht werden (Taxameter bzw. Wegstreckenzähler und Alarmanlage etc.). Sie sind bei der Zulassungsstelle mit dem Zusatz Taxi oder Mietwagen zuzulassen.

Personen, die ein entsprechendes Unternehmen mit Betriebssitz im Landkreis Fürstenfeldbruck gründen wollen, müssen persönlich zuverlässig, finanziell leistungsfähig und fachlich geeignet sein.

Notwendige Unterlagen

Siehe Merkblatt

Formulare

Ansprechpartner/-in

Name Telefon Telefax E-Mail
Frau Nießner 08141/519-971 08141/519-963 claudia.niessner@lra-ffb.de

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