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Inhaltsbereich

Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Eintragung von Änderungen

Die Angaben in den Fahrzeugpapieren und die Eintragungen in den Fahrzeugregistern müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.

Für eine Vielzahl von eingetretenen Änderungen ist der Halter des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde meldepflichtig.

Sie können folgende Änderungen eintragen lassen:

Technische Änderungen

Namensänderungen / Eheschließungen

Umzug innerhalb des Landkreises / Änderung der Anschrift

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