Diese Dienstleistungen stehen Ihnen auch im Bürgerservice-Zentrum zur Verfügung!
Sind Sie innerhalb des Landkreises umgezogen, müssen Sie Ihr Fahrzeug auf Ihre neue Adresse umschreiben lassen. Sollte die neue Adresse noch nicht im Personalausweis geändert worden sein, müssen Sie eine aktuelle Meldebescheinigung der Gemeinde mitbringen.
Unter Umzug innerhalb des Landkreises fallen z.B. innerhalb des Wohnortes die Änderung der Straße bzw. Hausnummer, der Umzug in eine andere Gemeinde des Landkreises, aber auch die Änderung des Straßennamens bzw. der Hausnummer durch die Wohnsitzgemeinde!
Zur Änderung der Anschrift benötigen Sie:(weitere Infos unter Tipps und Hinweise und Hinweise für Firmen )