Zu einem Kraftfahrzeug oder Anhänger gehört eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II bzw. ein Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, bei zulassungsfreien Fahrzeugen eine Betriebserlaubnis/das COC-Papier, bei kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen zudem die gesiegelten Kennzeichenschilder.
Gerät etwas davon in Verlust oder wird unbrauchbar, so muss für Ersatz gesorgt werden.
Bitte beachten Sie dass durch die Einführung der neuen EU-harmonisierten Fahrzeugpapiere, bei Ersatz eines alten Dokuments immer beide Teile der Zulassungsbescheinigung neu ausgestellt werden müssen! Mischdokumente sind nicht erlaubt.
Bitte wählen Sie:
Ausstellung von Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Ausstellung von Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Ausstellung einer Ersatz- Betriebserlaubnis
für kennzeichnpflichtige Fahrzeuge
Ausstellung einer Ersatz-Betriebserlaubnis
für nicht kennzeichenpflichtige Fahrzeuge