Inhaltsbereich
Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I ( Fahrzeugschein )
Diese Dienstleistungen stehen Ihnen auch im Bürgerservice-Zentrum zur Verfügung!
Ist Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein ) unbrauchbar (z.B. unleserlich, eingerissen) geworden, so benötigen Sie zur Beantragung eines Ersatzdokuments:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Meldebescheinigung).
- Bei Betrieben die Gewerbeanmeldung.
- Bei eingetragenen Firmen zusätzlich einen vollständigen Auszug aus dem Handelsregister
- Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (auch Händler!).
- Bisherige (unbrauchbare) Zulassungsbescheinigung Teil I.
- Wenn die bisherigen Fahrzeugpapiere vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden:
bisherigen (unbrauchbaren) Fahrzeugschein und
Fahrzeugbrief (muss wegen neuen EU-Dokumenten mit ausgetauscht werden).
- Ggf. Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung von TÜV/Dekra usw., sollte der Eintrag auf dem unbrauchbaren Schein nicht mehr lesbar sein.
(weitere Infos unter Tipps und Hinweise und Hinweise für Firmen )
Haben Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. den Fahrzeugschein verloren so müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Meldebescheinigung)
- Bei Betrieben die Gewerbeanmeldung.
- Bei eingetragenen Firmen zusätzlich einen vollständigen Auszug aus dem Handelsregister
- Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (auch Händler!)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung von TÜV/Dekra usw.
- Unterschriebene Verlusterklärung des Halters (bitte dem Beauftragtem mitgeben, sollte der Halter nicht selbst bei der Zulassungsbehörde vorsprechen)
- Wenn die bisherigen Fahrzeugpapiere vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden:
Fahrzeugbrief (muss wegen neuen EU-Dokumenten mit ausgetauscht werden)
(weitere Infos unter Tipps und Hinweise und Hinweise für Firmen )
( zurück )