Landratsamt Fürstenfeldbruck
Asyl und Migration
  • Bürgerservice08141-519 999

Hilfe für die Ukraine - Hilfe für Geflüchtete

Hier erhalten Geflüchtete Menschen aus der Ukraine wichtige Informationen zu Ihrer Unterstützung.

Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck, die Hilfe anbieten wollen, finden hier Informationen.

NEU: Videoaufzeichnung von der Experten-Runde des Jobcenters FFB zum Thema "Wie gelingt der Wechsel ins Jobcenter".

 

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine - Antworten auf häufige Fragen /

Information for Ukrainian Refugees - Frequently answered questions /

Підтримка українських біженців - Питання, на які часто відповідають

Wir wollen den Ukrainern und Ukrainerinnen, die vor dem Krieg aus der Ukraine fliehen, die Unterstützung und humanitäre Hilfe zukommen lassen, die sie benötigen.

Wir bitten Sie, sich dafür online zu registrieren.

Das Landratsamt nimmt dann mit Ihnen Kontakt auf.

Außerdem finden Sie hier wichtige Informationen für Ihren Aufenthalt in Deutschland:

Informationen für Geflüchtete- Antworten auf häufige Fragen

 

We want to provide ukrainian refugees the support and humanitarian aid they need.

Therefore we ask you to register online.
The district office will contact you as soon as possible.

Additionally you will find important information for your stay in Germany on this website:

Information for refugees - Frequently answered questions

 

Ми хочемо надати українським біженцям необхідну підтримку та гуманітарну допомогу.

Тому ми просимо вас зареєструватися онлайн.
Районний офіс зв’яжеться з вами в найкоротші терміни.

На цьому веб-сайті ви знайдете додаткову важливу інформацію для вашого перебування в Німеччині:

Інформація для біженців - Питання, на які часто відповідають


Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen für Flüchtlinge aus der Ukraine

 

Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten automatisch bis zum 4. März 2025 fort. Voraussetzung ist, dass die Aufenthaltserlaubnis bis mindestens 01.02.2024 gültig ist und der Inhaber aktuell als aufhältig gemeldet ist. Die Fortgeltung wurde durch Verordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat festgelegt.
Ein Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis muss nicht gestellt werden, eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nicht notwendig.

Grundsätzlich ist es demnach nicht notwendig, einen neuen Aufenthaltstitel auszustellen. Insbesondere das Reisen in Deutschland, innerhalb und in den Schengen-Raum wird durch die mittlerweile erfolgte Notifizierung der Verordnungslösung im Schengen-Handbuch unkompliziert ermöglicht. Auch andere Behörden wie bspw. das Jobcenter sind über diese Regelung informiert.

Diese Form der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sorgt sowohl für eine Entlastung der Betroffenen als auch der Ausländerbehörden sowie eine erhebliche Kostenersparnis für die Verwaltung. Die Ausstellung eines neuen, elektronischen Aufenthaltstitels allein zum Zwecke der Verlängerung wird daher nicht vorgenommen.

Den Verordnungstext finden Sie unter https://www.recht.bund.de/eli/bund/BGBl_1/2023/334.
Betroffene, Arbeitgeber oder andere Interessierte können sich auch auf der Informationsplattform des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge informieren: https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de

 

Bitte registrieren Sie sich / Please register / Будь ласка, зареєструйтеся

Falls Sie sich im Landkreis Fürstenfeldbruck aufhalten, füllen sie bitte das nachfolgende Formular aus. Dies erleichtert dem Landratsamt Fürstenfeldbruck die Kontaktaufnahme mit Ihnen. Die Ausländerbehörde klärt dann mit Ihnen, welche Hilfe Sie benötigen.

Please register with the following form. The immigration authorities will contact you as soon as possible und clarify what kind of support you need.

Будь ласка, зареєструйтеся за допомогою наступної форми. Імміграційні органи зв'яжуться з вами якомога швидше і уточнять, яка підтримка вам потрібна.

Formular / Form / форму

 

 

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine - Antworten auf häufige Fragen /

Information for Ukrainian Refugees - Frequently answered questions /

Підтримка українських біженців - Питання, на які часто відповідають

 

Diese Informationen können Sie mit Hilfe verschiedener webbasierte Anwendungen von Deutsch in Ukrainisch übersetzen. Am einfachsten funktioniert das mit Google Übersetzer. Diese App kann diese Internetseite übersetzen ohne das sich Funktionen und Aussehen der Seite verändern.

  • Rufen Sie Google Übersetzer auf, https://translate.google.com/?hl=de
  • Wählen Sie die Funktion Webseite aus
  • Kopieren Sie die URL / Adresse dieser Seite in das dafür vorgesehen Feld und klicken Sie auf den Pfeil.

 

Alternativen:

 

Die genannten Dienste gibt es auch als Apps für Smartphones.

 

 

You can translate this information from German to Ukrainian using various web-based applications. The easiest way to do this is with Google Translate. This app can translate this website without changing the functions and appearance of the site.

 

Alternatives:

 

The services mentioned are also available as apps for smartphones.

 

Ви можете перекласти цю інформацію з німецької на українську за допомогою різних веб-додатків. Найпростіше це зробити за допомогою Google Translate. Ця програма може перекладати цей веб-сайт, не змінюючи функції та зовнішній вигляд сайту.

Ви можете перекласти цю інформацію українською мовою за допомогою різних веб-додатків. Найпростіше це зробити за допомогою Google Translate. Ця програма може перекладати цей веб-сайт, не змінюючи функції та зовнішній вигляд сайту.

  • Викличте Google Translate, https://translate.google.com/?hl=de
  • Виберіть функцію Веб-сайт
  • Скопіюйте URL/адресу цієї сторінки у відведене місце та натисніть стрілку.

 

Альтернативи:

 

Згадані послуги також доступні як програми для смартфонів.

 

Grundlegende Informationen / Basic Information

 

Hotline und E-Mail des Landratsamts Fürstenfeldbruck / Hotline and e-mail district authorities

Phone: 08141/519-5656 (Montag - Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr).
E-Mail: ukraine@lra-ffb.de

Das zentrale Hilfsportal der Bundesregierung für Geflüchtete aus der Ukraine gibt Antworten auf Fragen von Geflüchteten aus der Ukraine. Mit übersichtlichen Informationen und digitalen Services.

Mit der Möglichkeit, die Aufenthaltserlaubnis online zu beantragen.

Alle Informationen gibt es in Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch.

www.germany4ukraine.de

 

 

Die Einreise und der Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen sind grundsätzlich ohne Visum zulässig.

Die Bundesrepublik Deutschland hat anlässlich des Kriegs in der Ukraine und der damit verbundenen Flüchtlingsbewegung für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet, eine Rechtsverordnung erlassen, mit der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine vorübergehend vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit werden (Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung – UkraineAufenthÜV).

Mit dieser Verordnung werden Ausländer, welche sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben und bis zum 30.11.2022 in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels (Einreisevisums befreit). Dies gilt auch für ukrainische Staatsangehörige, welche am 24.02.2022 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten und die bis zum 30.11.2022 in das Bundesgebiet eingereist sind, sich aber vorübergehend z. B. aufgrund eines Urlaubs nicht in der Ukraine aufgehalten haben.

Nach Ablauf der 90 Tage kann die Verlängerung des Aufenthalts um weitere 90 Tage geprüft werden. Hierzu wenden sich ukrainische Staatsbürger oder sonstige Drittstaatsangehörige bitte an die Ausländerbehörde des Landratsamtes Fürstenfeldbruck. Bei mit Visum eingereisten ukrainischen Staatsangehörigen, deren Visum oder befristete Aufenthaltserlaubnis ausläuft, kann – sofern keine spezielle Regelung greift – ein Aufenthalt von weiteren 90 Tagen geprüft werden.

Aktuelle Informationen zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt von Geflüchteten aus der Ukraine gibt es auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge:

https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/ResettlementRelocation/InformationenEinreiseUkraine/_documents/ukraine-faq-de.html

 

Geflüchtete aus der Ukraine haben nun die Möglichkeit, über das zentrale Hilfsportal der Bundesregierung unter www.germany4ukraine.de eine Aufenthaltserlaubnis per Online-Antrag zu stellen. Die Seite ist mehrsprachig gestaltet und enthält zahlreiche Informationen für diesen Personenkreis.

Über das Service-Menü gelangen Interessenten zum Online-Dienst, um ihren Antrag auf Aufenthaltserlaubnis direkt über die Homepage an die zuständige Ausländerbehörde zu übermitteln. Dokumente wie Reisepässe oder andere Identitätspapiere können hier hochgeladen und mit dem Antrag gesendet werden. Über die Eingabe des Wohnortes wird die zuständige Ausländerbehörde automatisch ermittelt.

Der Antrag erscheint wenige Stunden später im Fachverfahren der jeweiligen Ausländerbehörde und die übermittelten Dokumente können direkt in die entsprechenden Programme übertragen werden. Anschließend erhält der Antragsteller / die Antragstellerin einen Terminvorschlag für eine persönliche Vorsprache in der zuständigen Behörde.

Sofern sich Geflüchtete mit oben genanntem Formular erstmals bei der örtlichen Ausländerbehörde gemeldet haben, ist in einer abschließenden Verteilungsentscheidung zu prüfen, ob die Voraussetzungen zum dauerhaften Verbleib im jeweiligen Bundesland gegeben sind.

Sofern das nicht der Fall ist, werden die vollständigen Unterlagen umgehend an die zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet.

 

 

Menschen, die aus der Ukraine geflohen sind und in Deutschland Schutz suchen, bekommen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis.

Voraussetzung hierfür sind u.a. verschiedene Registrierungsvorgänge. Hierzu gehört auch die Durchführung eines Verfahrens zur Verteilung der Schutzsuchenden im gesamten Bundesgebiet. Die erste Anlaufstelle der Geflüchteten (hier die Ausländerbehörde beim Landratsamt Fürstenfeldbruck) entscheidet über ein zentrales Verteilsystem, in welchem Bundesland die Schutzsuchenden letztlich aufgenommen werden.

Entscheidungserheblich ist hier insbesondere, wie viele Flüchtlinge aus der Ukraine die jeweiligen Bundesländer nach einer festgelegten Quote (in Bayern ca. 15 %) aufnehmen müssen und wie viele bereits dort aufgenommen wurden.

Um eine Bundesweite, solidarische und gleichmäßige Verteilung der Geflüchteten aus der Ukraine sicherzustellen, sind die Ausländerbehörden der jeweiligen Landkreise verpflichtet, eine individuelle Verteilentscheidung zu treffen.

Hierbei können verschiedene Kriterien berücksichtigt werden, insbesondere ob ein konkreter Bezug zu einem bestimmten Bundesland besteht.

Sofern bei Geflüchteten, die im Landkreis Fürstenfeldbruck untergekommen sind, entsprechende Verteilentscheidungen getroffen werden müssen, werden diese von der Ausländerbehörde angeschrieben und zur Klärung und Entscheidung vorgeladen. Sie müssen dann den untenstehenden Fragebogen ausfüllen. 

Personen, die auf Vorladung nicht vorsprechen und sich damit einer notwendigen Verteilentscheidung entziehen, erhalten grundsätzlich keine Geldleistungen oder einen aufenthaltsrechtlichen Status.

Aktuell können in Bayern angekommene Geflüchtete aus der Ukraine in Bayern bleiben.

Fragebogen Verteilungsentscheidung

 

 

Sobald Sie einen Zuweisungsbescheid durch die Regierung von Oberbayern erhalten, haben Sie eine Wohnsitzauflage.
Dies bedeutet, dass Sie nur innerhalb des Landkreises Fürstenfeldbruck wohnen dürfen.

Sollten Sie aufgrund familiärer oder arbeitsbedingter Situation in einen anderen Landkreis oder in ein anderes Bundesland ziehen wollen, beachten Sie bitte folgenden Ablauf:
Information Wohnsitzauflage

Für die Beantragung der Änderung der Wohnsitzauflage verwenden Sie bitte folgendes Formular:
Antrag auf Änderung der Wohnsitzauflage

Folgende Gründe können für eine Änderung der Wohnsitzauflage zutreffen:

  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Stunden wöchentlich und einem Mindesteinkommen von 810,- € netto/monatlich.
  • der Ehegatte, eingetragene Lebenspartner oder ein minderjähriges lediges Kind, mit dem Sie verwandt sind und zuvor in familiärer Lebensgemeinschaft gelebt haben

WICHTIG: Ohne vorherige Zustimmung ist der Wohnortwechsel nicht gestattet!

 

 

Falls Sie keine Unterkunft im Landkreis Fürstenfeldbruck bei Freunden oder Verwandten haben, wenden Sie sich bitte an die Erstaufnahmeneinrichtung in Mammendorf für die Registrierung. die Adresse ist: 82291 Mammendorf, Am Freibad 3. Hier werden Ihnen Unterkünfte vermittelt.

 

Wichtiger Hinweis: Um die Masernimpflicht und die Vorgaben hinsichtlich der Tuberkulose-Untersuchung einzuhalten, werden in unserer dezentralen Erstanlaufstelle nur Personen aufgenommen, die neben einem negativen Corona-Schnelltest auch einen negativen Tuberkulose-Test vorlegen können und gegen Masern geimpft sind.

 

Ich habe ein Haustier. Was kann ich tun?
Aufgrund der besonderen Umstände versuchen wir dies bei der Unterbringung zu berücksichtigen. Je nach Lage des Einzelfalles versuchen wir hier Lösungen zu finden.

 

Ich habe eine private Unterkunft gefunden. Was muss ich jetzt tun?
Informationen zu den weiteren Schritten wie Mietvertrag, die Übernahme von Wohnkosten von Miete und Nebenkosten durch das Landratsamt und mehr finden Sie unter dem Punkt "Ich habe bereits eine Unterkunft. Wie geht es weiter? / I already have accommodation. What are the next steps?"

 

 

 

  1. Selbstmeldung bei der Ausländerbehörde (Online-Registrierung): Sofern Sie nicht in einer staatlichen Unterkunft untergebracht wurden, melden Sie sich bitte zunächst über das Kontaktformular bei unserer Ausländerbehörde.
     
  2. Aufenthaltserlaubnis/ Fiktionsbescheinigung: Die Ausländerbehörde wird zur Klärung Ihres weiteren Aufenthalts Kontakt mit Ihnen aufnehmen und Ihnen einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zusenden. Gleichzeitig erhalten Sie eine Liste von Unterlagen, die Sie vorlegen müssen, u.a. auch eine Meldebescheinigung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt im Rathaus Ihres aktuellen Wohnortes). Um eine Aufenthaltserlaubnis/ Fiktionsbescheinigung zu erhalten, übersenden Sie der Ausländerbehörde bitte den ausgefüllten Antrag sowie die dort genannten Unterlagen. Sobald die Unterlagen vollständig vorliegen, erhalten Sie einen Termin zur persönlichen Vorsprache. Im Rahmen dieser Vorsprache werden Ihre Biometriedaten erfasst (vorgelegtes Passfoto und Fingerabdrücke). Außerdem erfolgt zusätzlich eine erkennungsdienstliche Registrierung. Sie erhalten anschließend eine Fiktionsbescheinigung (Bestätigung über die Antragstellung und den rechtmäßigen Aufenthalt, mit dem Vermerk „Erwerbstätigkeit erlaubt“).
     
  3. Sobald die Aufenthaltserlaubnis (elektronischer Aufenthaltstitel) vorliegt, werden Sie erneut angeschrieben, um diese abzuholen.
     
  4. Meldung beim Einwohnermeldeamt: Anschließend melden Sie sich bitte beim Einwohnermeldeamt im Rathaus Ihres aktuellen Wohnortes an. Hierzu legen Sie bitte Ihren Pass sowie eine Wohnungsgeberbestätigung (falls Sie in einer staatlichen Unterkunft untergebracht wurden einen Laufzettel der Unterkunft oder die Anlaufbescheinigung) vor.
     
  5. Sofern Sie Sozialleistungen benötigen (finanzielle Hilfe, ärztliche Behandlung) und kein eigenes Vermögen bzw. keine eigene Versicherung vorhanden ist, wenden Sie sich an die Asylsozialleistungsbehörde des Landratsamtes Fürstenfeldbruck unter asyl-leistungen@lra-ffb.de. In medizinischen Notfällen rufen Sie bitte die 112 an.
     
  6. Kontoverbindung: Damit wir Ihnen leichter finanzielle Leistungen auszahlen können, sollten Sie über ein Girokonto verfügen. Haben Sie kein Girokonto, eröffnen Sie bitte ein Konto bei einer Bank oder Sparkasse. Sie benötigen hierzu die Meldebescheinigung der Gemeinde sowie Ihren Pass oder Personalweis.
     
  7. Kostenübernahme bei privaten Unterkünften:
    a) Bei Mietverträgen: Das Landratsamt orientiert sich bei der Übernahme der Mieten an der Mietobergrenze gemäß SGB II. Hierfür muss zwischen den beiden Privatpersonen ein Mietvertrag geschlossen werden. Der vom Vermieter im Entwurf unterzeichnete Mietvertrag muss der Leistungsbehörde zur Vorab-Genehmigung vorgelegt werden. Die Auszahlung der Miete erfolgt an den/die Geflüchteten selbst. Dieser Mietvertrag inkl. Angaben zur Unterkunft, Personalien aller dort wohnenden Personen ist im Rahmen der Asylleistungen per E-Mail an asyl-leistungen@lra-ffb.de zu beantragen.

    b) Bei unentgeltlicher Wohnungsmitbenutzung: Geflüchtete, die privat unentgeltlich untergebracht sind, können mit nachfolgendem Formular mit ihrem Gastgeber eine Vereinbarung über eine angemessene Beteiligung an den Nebenkosten schließen. Diese schicken Sie bitte per per E-Mail an asyl-leistungen@lra-ffb.de an oder per Post an das Landratsamt Fürstenfeldbruck, Ausländerwesen, Industriestr. 10, 82256 Fürstenfeldbruck.
    Formular Nebenkostenvereinbarung

    Dann kann das Landratsamt bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen die vereinbarte Nebenkostenzahlung in angemessener Höhe übernehmen, bei Zustimmung des Geflüchteten diese auch direkt an den Wohnungsinhaber überweisen.
    WICHTIG: beide – Flüchtling und Wohnungsinhaber – müssen das Formular ausfüllen und unterschreiben.
  8. Wechsel einer bestehenden Unterkunft: Sollte es sich bei Ihrer Unterbringung nur um eine vorübergehende Wohnmöglichkeit handeln, von zum Beispiel 4 Wochen, bitten wir Sie sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung zu setzen um eine neue Unterkunft für Sie zu finden.
     

  9. Sie besitzen keine biometrischen Identitätsdokumente: Die zuständige Auslandsvertretung der Ukraine in München kann Bescheinigungen zur Identitätsklärung ausstellen. Bitte wenden Sie sich direkt an das Konsulat um weitere Informationen zu erhalten. Generalkonsulat der Ukraine, Lessingstraße, 14, 80336 München.
     
  10. Wohnsitzwechsel von einem Landkreis zu einem anderen Landkreis: Der Wohnsitz kann ohne Zustimmung gewechselt werden, solange die Personen von der Regierung keinen Bescheid mit einer Wohnsitzauflage erhalten haben bzw. keine Wohnsitzauflage im Aufenthaltstitel enthalten ist.
     
  11. Haftpflichtversicherung: Flüchtlinge müssen sich, wie alle im Bundesgebiet lebenden Menschen, selbständig um einen privaten Haftpflichtversicherungsschutz kümmern. Ein „gesetzlicher“ Schutz existiert nicht.

 

 

Geflüchtete aus der Ukraine können Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen. Sofern Sie Sozialleistungen benötigen und über kein eigenes Vermögen verfügen, wenden Sie sich an die Asylsozialleistungsbehörde des Landratsamtes Fürstenfeldbruck per E-Mail unter asyl-leistungen@lra-ffb.de.

 

Sozialleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz beantragt haben und denen eine entsprechende Fiktionsbescheinigung oder ein Aufenthaltstitel von der Ausländerbehörde ausgestellt worden ist:
Diese erhalten ab 1.Juni 2022 Sozialleistungen nach den Regelsystemen des Sozialgesetzbuches (SGB).

Bedürftige ukrainische Geflüchtete können dann auf Antrag Leistungen vom Jobcenter (Grundsicherung für Arbeitsuchende – SGB II) oder vom Amt für Soziales (Grundsicherung im Alter und bei Dauererwerbsminderung bzw. Sozialhilfe – SGB XII) erhalten.
Damit haben sie grundsätzlich auch die Möglichkeit, in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung aufgenommen zu werden bzw. entsprechende Kranken- und Pflegeleistungen der Sozialhilfe zu erhalten.

Die Grundsicherungsanträge können für die Zeit ab 1.6.2022 schon jetzt beim Jobcenter Fürstenfeldbruck gestellt werden.

Informationen zur Antragstellung und Antragsformulare
Diese können auf der Webseite des Jobcenters abgerufen werden:
https://jobcenter-ffb.de/ukraine/

  • Der Antrag ist in ukrainischer und deutscher Sprache formuliert.
  • Anhand eines Aufklärungsschreibens und einer Checkliste informiert das Jobcenter, welche Unterlagen dem Antrag unbedingt beizufügen sind.
  • Das Jobcenter bittet, die Antragsunterlagen im Jobcenter Fürstenfeldbruck möglichst vollständig einzureichen, nur so kann eine schnelle Bearbeitung erwirkt werden.
  • Von Rückfragen zum Bearbeitungsstand bittet das Jobcenter Abstand zu nehmen.
  • Soweit nicht das Jobcenter für die Leistungserbringung zuständig ist, wird der Antrag vom Jobcenter umgehend an das zuständige Sozialamt weitergegeben und dort bearbeitet. Dies betrifft insbesondere Personen, die die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben bzw. schon eine Altersrente erhalten.

Betroffene Personen, die bis 31. Mai 2022 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten haben, werden noch im Mai 2022 vom Landratsamt auf die Notwendigkeit der Antragstellung beim Jobcenter hingewiesen.

Da eine zeitnahe Antragsbearbeitung beim Jobcenter (bzw. beim Sozialamt) aufgrund der Vielzahl der zu erwartenden Vorgänge voraussichtlich nicht in jedem Fall gewährleistet werden kann, wird es für einer Übergangszeit von 1.6.2022 bis 31.8.2022 einen fließenden Leistungsübergang geben für diejenigen, die im Mai Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen haben.

 

 

 

  • Bitte melden Sie sich nach Ihrer Ankunft beim Veterinäramt. Dort wird ihr Tier registriert. Eine Übersicht der Kreisverwaltungsbehörden in Bayern finden Sie unter www.freistaat.bayern/dokumente/behoerdeordner/8111031172 .
  • Suchen Sie bitte einen Tierarzt auf, damit ihr Haustier dort untersucht, gegen Tollwut geimpft, und ein EU-Heimtierausweis ausgestellt werden kann.
  • Ob und welche Tierärzte sich in Bayern bereit erklärt haben, diese Maßnahmen kostenfrei durchzuführen, können Sie bei Ihrem Veterinäramt erfragen.
  • Mit diesem Verfahren ist eine Quarantäne Ihres Heimtieres in Bayern grundsätzlich nicht notwendig.

Weitere Informationen (Ukrainisch):

Ви привезли з собою домашню тварину? Вам требадещо зробити!

 

 

Welche Einreisebeschränkungen gelten wegen Corona?

Die Empfehlungen des EU-Rates zur Beschränkung von Reisen in Europa gestatten nach Angaben der Landesregierung unter anderem Reisen von Personen, die internationalen Schutz oder Schutz aus anderen humanitären Gründen benötigen. Die Vorgaben der Coronavirus-Einreiseverordnung sind unabhängig davon grundsätzlich zu beachten.

Die Ukraine ist jedoch seit dem 27. Februar 2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft. Damit besteht nach der Coronavirus-Einreiseverordnung nur eine allgemeine Testpflicht vor Einreise, aber kein Quarantäne- und Anmeldeerfordernis mehr.

 

Informationen zu Corona-Schutzmaßnahmen (Ukrainisch)

Актуальні правила щодо коронавірусу: Що означає 3G, 3G-Plus, 2G та 2G-Plus?

правила гігієни

 

Corona-Testungen

Ausländische Staatsangehörige können sich kostenlos in den Schnellteststationen im Landkreis Fürstenfeldbruck testen lassen. Die beiden großen Testzentren befindet sich in Fürstenfeldbruck (Adresse: Zenettistraße 13, 82256 Fürstenfeldbruck) und Germering (Adresse: Kerschensteiner Straße 147a, 82110 Germering).

Weitere Informationen zu Corona-Tests (Ukrainisch):

Які існують тести для виявлення коронавірусної інфекції?

 

Corona-Impfungen

Ukrainische Staatsangehörige, die sich impfen lassen möchten, nutzen das Impfzentrum des Landkreises Fürstenfeldbruck (Industriestr. 1, 82256 Fürstenfeldbruck).

Öffnungszeiten (ohne Terminvereinbarung) entnehmen Sie bitte der folgenden Internetseite:
www.lra-ffb.de/impfzentrum-fuerstenfeldbruck.

 

Weitere Informationen zu Impfungen (Ukrainisch):

Профілактичне щеплення від коронавірусу - безпечне та ефективне!

Профілактичне щеплення від коронавірусу - як це відбувається

 

Bei einem akuten medizinischen Notfall wählen Sie die Notrufnummer 112.

Bei Fragen zur gesundheitlichen Vorsorge und ärztlichen Untersuchungen wenden Sie sich bitte an ukraine@lra-ffb.de . Sie benötigen für den Besuch eines Arztes einen Krankenhilfeschein, den Sie dort erhalten.

 

Informationen zur medizinischen Versorgung in Deutschland

Alle Geflüchteten aus der Ukraine sind im Krankheitsfall durch das deutsche Gesundheitssystem versorgt. Die Versorgung erfolgt genauso  wie bei deutschen Patienten. Sie brauchen hierzu einen Berechtigungsschein von Seiten des Landratsamtes (siehe oben), später bekommen Sie einen Ausweis.

 

Allgemeine Informationen

Das deutsche Gesundheitssystem besteht aus einer ambulanten Versorgung ( Haus- und Fachärzte ), sowie einer stationären Versorgung. Primär sollten Sie sich (Ausnahme natürlich Notfälle) an einen Hausarzt wenden. Dieser wird Sie untersuchen, beraten und ggf an einen Facharzt weiter vermitteln.

Denken Sie bitte daran, dass die meisten Ärztinnen und Ärzte Terminsprechstunden abhalten, dh Sie müssen sich vorher in der von Ihnen gewählten  Praxis telefonisch anmelden und einen Termin geben lassen.

Kinder werden in Deutschland überwiegend von Kinderärztinnen und Kinderärzten ( Pädiater) oder von Allgemeinärztinnen und Allgemeinärzten versorgt.

Bei Zahnproblemen wenden Sie sich direkt an eine Zahnarztpraxis, der Weg über den Hausarzt ist hierbei nicht nötig.

Bis 31.5.22  können nur Ärzte im Landkreis Fürstenfeldbruck aufgesucht werden.

 

Bei  Notfällenaußerhalb der Sprechstunden (in der Nacht und am Wochenende) steht allen Patienten auch ein ärztlicher Notdienst zur Verfügung. Denken Sie bitte daran, dass diese Ärztinnen und Ärzte sehr überlastet sind (nur ein Arzt für die zwei großen Landkreise Fürstenfeldbruck und Dachau) – bei weniger schwerwiegenden Erkrankungen sollten Sie am nächsten Morgen ihren Hausarzt aufsuchen.

Telefon ärztlicher Notdienst:  116 117

Bei akuten Erkrankungen außerhalb der üblichen Sprechstundenzeiten steht Ihnen  in Fürstenfeldbruck eine Bereitschaftsdienstpraxis zur  Verfügung, d.h. außerhalb der Sprechstundenzeiten Ihres Hausarztes können Sie sich am Abend und am Wochenende direkt an diese Bereitschaftsdienstpraxis wenden.

Öffnungszeiten:

  • Mo, Di, Do: 18:00-21:00 Uhr
  • Mi, Fr: 16:00-21:00 Uhr
  • Sa, So, Feiertag: 09:00-21:00 Uhr

Andresse: KVB Bereitschaftdienstpraxis, Polzstraße 9a;  82256 Fürstenfeldbruck

Ferner befindet sich auch eine KVB Bereitschaftsdienstpraxis im Krankenhaus München Pasing Steinerweg 5

 

Bei lebensbedrohenden Erkrankungen wird der Landkreis auch durch ein Notarztteam versorgt

  • Telefon Notarztdienst 112

 

In Ihrer näheren Umgebung befinden sich auch 2Krankenhäuser

  • Kreisklinik Fürstenfeldbruck - Adresse/Kontakt: 82256 Fürstenfeldbruck , Dachauerstr 33, Telefon 08141 / 990
  • Krankenhaus München Pasing - Adresse/Kontakt:81241 München, Steinerweg 5,    Telefon  089 / 88920.

 

Informationen in Ukrainisch

Medizinische Versorgung in Deutschland - український

 

 

 

 

Informationen zur Vorsorge und Behandlung von Tuberkulose finden Sie hier:

Robert-Koch-Institut

 

 

Ich oder mein Angehöriger befindet sich in einer seelischen Krise:

Die Notfallnummer Krisendienst Psychiatrie 0800 655 3000 ist 24 Stunden erreichbar.

 

Sie besitzen keine biometrischen Identitätsdokumente: Die zuständige Auslandsvertretung der Ukraine in München kann Bescheinigungen zur Identitätsklärung ausstellen. Bitte wenden Sie sich direkt an das Konsulat um weitere Informationen zu erhalten. Generalkonsulat der Ukraine, Lessingstraße, 14, 80336 München.

 

 

Leider sind Frauen und Mädchen, die aus der Ukraine flüchten, von Menschenhändlern bedroht. Aus diesem Grund hat die Fachberatungsstelle Jadwiga nachfolgende Sicherheitshinweisen veröffentlicht:

www.jadwiga-online.de/sicherheitsinformationen

 

Die Bundesstiftung Mutter und Kind stellt Infomaterialien in Deutsch, Englisch und Ukrainisch zur Verfügung, damit insbesondere auch Frauen erreicht werden können, die neu nach Deutschland gekommen sind.

Infoblatt Deutsch: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/s…ung-mutter-und-kind-81256

Infoblatt Englisch: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/m…on-mother-and-child-86488

Infoblatt Ukrainisch: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/s…nd-kind-ukrainisch-194028

 

Familienangehörige können über den internationalen Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes Geflüchtete aus der Ukraine suchen: Tel. 089/ 680 77 3 - 111 (Deutsch und Englisch; Montag bis Freitag 9:00 bis 16:30 Uhr) oder per E-Mail an tracing@drk-suchdienst.de .

 

 

Geflüchtete müssen sich, wie alle im Bundesgebiet lebenden Menschen, selbständig um einen privaten Haftpflichtversicherungsschutz kümmern. Ein „gesetzlicher“ Schutz existiert nicht.

 

 

Informations-Plattform des Freistaats Bayern:
www.stmi.bayern.de/mui/ukraine_hilfe/index.php

 

Hilfeportal der Bundesregierung für Geflüchtete aus der Ukraine
Mit dem zentralen Hilfe-Portal bietet die Bundesregierung eine zentrale und vertrauenswürdige digitale Anlaufstelle für Geflüchtete aus der Ukraine, damit ein guter Start in Deutschland gelingt. Unter dem Namen „Germany4Ukraine“ (www.germany4ukraine.de) gibt es mehrsprachige Informationen, Hilfe und Services auf Ukrainisch, Russisch, Englisch sowie Deutsch. Das Hilfe-Portal bündelt Informationen für die Einreise und Erstorientierung in Deutschland, sammelt Hilfsangebote. Weitere Services sind geplant.

www.germany4ukraine.de

 

Arbeit, Sozialleistungen, Bildung und Leben / work, social benefits, education and life

Das zentrale Hilfsportal der Bundesregierung für Geflüchtete aus der Ukraine gibt Antworten auf Fragen von Geflüchteten aus der Ukraine. Mit übersichtlichen Informationen und digitalen Services.

Mit der Möglichkeit, die Aufenthaltserlaubnis online zu beantragen.

Alle Informationen gibt es in Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch.

www.germany4ukraine.de

 


WICHTIG:

Sie können im Bürgerservicezentrum einen Landkreispass beantragen, mit dem Sie preisgünstige Tickets erwerben können; hierfür benötigen Sie u.a. Ihren aktuellen Leistungsbescheid.

Alle Informationen zum Landkreispass erhalten Sie hier:

https://www.lra-ffb.de/fileadmin/user_upload/lra-ffb/bilder/OEPNV/IsarCardS_Landkreis_Pass.pdf

 

Die kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in ganz Deutschland für Geflüchtete aus der Ukraine läuft zum 31. Mai 2022 aus. 

Die Deutsche Bahn bietet Geflüchteten das kostenlose helpukraine-Ticket für die Fahrt in Nah- und Verkehrszügen zu den Zielorten an. Dieses Angebot gilt vorerst weiter. Informationen der Deutschen Bahn - kostenfreie Tickets zu den Zielorten (auch in Ukrainisch und Russisch)

 

 

 

 

Darf ich eine Beschäftigung aufnehmen? Am I allowed to take up employment?
Bereits mit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG wird die Aufnahme einer Beschäftigung ermöglicht.

 

Arbeit und Sozialleistungen in Deutschland / labour and social benefits in Germany
Antworten auf die häufigsten Fragen gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Поширені запитання – Україна (Ukrainisch)

Häufig gestellte Fragen für Geflüchtete aus der Ukraine

 

Kindergeld
Unter bestimmten Voraussetzungen können Eltern, die aus der aus der Ukraine geflüchtet sind, Kindergeld erhalten.

Weitere Informationen und Anträge auf Kindergeld (auch in Ukrainisch)

 

 

 

 

 

 

Die Bundesregierung will allen Menschen aus der Ukraine, die nach Deutschland flüchten, die Teilnahme an einem Integrationskurs ermöglichen. Ein gesetzlicher Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs besteht, sobald Sie im Besitz eines Aufenthaltstitels sind.

Weitere Informationen

 

 

 

Es greift für diesen Personenkreis der Artikel 35 des BayEUG. Die Schulpflicht für geflüchtete Kinder beginnt 3 Monate nach „Zuzug aus dem Ausland“. Zunächst müssen Anmeldung, Untersuchung etc. abgeschlossen sein.

Weitere Informationen zum Besuch einer Schule finden Sie beim Bayerischen Ministerium für Unterricht:


www.km.bayern.de/ukraine/informationen-fuer-fluechtlinge.html (Ukrainisch)
www.km.bayern.de/ukraine.html (Deutsch)

 

 

Kinderbetreuung
Sofern Kinder aus der Ukraine in einer Kindertagesstätte betreut werden, können unter gewissen Voraussetzungen die anfallenden Gebühren vom Landkreis Fürstenfeldbruck übernommen werden. Bei Fragen zur Übernahme von Betreuungskosten wenden Sie sich bitte an betreuungszuschuesse@lra-ffb.de .

 

Weitere Informationen (in Ukrainisch)

 

 

Die Nutzung mitgebrachter ukrainischer Kraftfahrzeuge ist möglich, eine Umschreibung ist vorerst nicht erforderlich, wenn der Verbleib des Fahrzeugs nicht länger als ein Jahr geplant ist.
Der Fahrzeugführer oder Halter hat das Bestehen einer ukrainischen Haftpflichtversicherung durch Mitführen der grünen Versicherungskarte nachzuweisen oder eine sog. Grenzversicherung abzuschließen. Bei Fahrten ist die ukrainische Zulassungsbescheinigung mitzuführen.

Bei älteren Fahrzeugscheinen ist unter Umständen zusätzlich ein internationaler Zulassungsschein oder eine durch einen Berufskonsularbeamten oder Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland in der Ukraine bestätigte Übersetzung oder auch eine Übersetzung durch einen international anerkannten Automobilklub der Ukraine erforderlich. (Stand 03.2022)
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachbehörde unter kfz-zulassung@lra-ffb.de

 

Weitere Informationen zur Zulassung von Fahrzeugen aus der Ukraine

 

 

Am 27.07.2022 trat die EU – Verordnung 2022/1280 in Kraft. Es gilt Folgendes:

Gültige ukrainische Führerscheine von Inhaber/innen, welchen gemäß Art. 5 der Richtlinie 2001/55/EG i. V. m. dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 vorübergehender oder angemessener Schutz nach nationalem Recht gewährt wird, werden im gesamten EU – Gebiet anerkannt, solange der persönliche Schutzstatus besteht. Die Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis ist hier nicht erforderlich.

Abgelaufene, erstmalig in der Ukraine ausgestellte Führerscheine gelten in der Ukraine weiter gemäß dem Erlass des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 184 vom  3. März 2022 während der Dauer des Kriegsrechts und ein Jahr danach. Damit dürfen Inhaber/innen solcher abgelaufener Führerscheine auch in der Europäischen Union weiter im genannten zeitlichem Rahmen Fahrzeuge führen, solange der persönliche Schutzstatus besteht. Eine Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Dokumente, die verloren gegangen sind oder gestohlen wurden bzw. nur digital vorliegen, können derzeit nicht anerkannt werden.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachbehörde unter fahrerlaubnis@lra-ffb.de

Informationen für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck

Telefon 08141/519-5656 (Montag - Freitag, jeweils 8:00 bis 12:00 Uhr).

E-Mail:  ukraine@lra-ffb.de

 

Als zentrale Erstanlaufstelle für Gelfüchtete und freiwillige Helfer hat die Bayerische Staatsregierung bei der Freien Wohlfahrtspflege ein Hilfetelefon zu Fragen rund um den Krieg in der Ukraine eingerichtet.

Weitere Informationen zu Geld- und Sachspenden finden Sie im Internet bei der Bayerischen Staatsregierung unter:

Hilfen in der Ukrainekrise

 

 

Spenden sind willkommen. Wer speziell für die hier ankommenden Flüchtlinge spenden möchte, kann dies unter dem Konto des Landkreises Fürstenfeldbruck bei der Sparkasse FFB (DE89 7005 3070 0008 0017 11) unter dem Verwendungszweck „Ukraine“ tun.
Zum Nachweis der geleisteten Spende gegenüber dem Finanzamt genügt der Überweisungsbeleg. Spendenquittungen werden daher nur auf ausdrücklichen Wunsch erteilt.

Für Spenden in die Kriegsregion kann aber auch an die z.B. über das Fernsehen bekanntgegebenen Konten gespendet werden.

Weitere Informationen zu Geld- und Sachspenden finden Sie im Internet bei der Bayerischen Staatsregierung unter:

Hilfen in der Ukrainekrise

 

 

Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises, die mögliche Unterbringungsplätze für Geflüchtete zur Verfügung stellen können werden gebeten, diese auf der online auf www.ukraine-hilfe.bayern.de zu melden. Die Plattform stellt das Bayerische Innenministerium bereit.

 

Kostenübernahme bei privaten Unterkünften:
a) Bei Mietverträgen: Das Landratsamt orientiert sich bei der Übernahme der Mieten an der Mietobergrenze gemäß SGB II. Hierfür muss zwischen den beiden Privatpersonen ein Mietvertrag geschlossen werden. Der vom Vermieter im Entwurf unterzeichnete Mietvertrag muss der Leistungsbehörde zur Vorab-Genehmigung vorgelegt werden. Die Auszahlung der Miete erfolgt an den/die Geflüchteten selbst. Dieser Mietvertrag inkl. Angaben zur Unterkunft, Personalien aller dort wohnenden Personen ist von Antragsteller im Rahmen der Asylleistungen per E-Mail an asyl-leistungen@lra-ffb.de zu beantragen.

b) Bei unentgeltlicher Wohnungsmitbenutzung: Geflüchtete, die privat unentgeltlich untergebracht sind, können mit nachfolgendem Formular mit ihrem Gastgeber eine Vereinbarung über eine angemessene Beteiligung an den Nebenkosten schließen. Diese schicken Geflüchtete bitte per per E-Mail an asyl-leistungen@lra-ffb.de an oder per Post an das Landratsamt Fürstenfeldbruck, Ausländerwesen, Industriestr. 10, 82256 Fürstenfeldbruck.
Formular Nebenkostenvereinbarung

Dann kann das Landratsamt bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen die vereinbarte Nebenkostenzahlung in angemessener Höhe übernehmen, bei Zustimmung des Geflüchteten diese auch direkt an den Wohnungsinhaber überweisen.
WICHTIG: beide – Flüchtling und Wohnungsinhaber – müssen das Formular ausfüllen und unterschreiben.

 

 

Tagesaktuelle Informationen zu Fluchtwegen aus der Ukraine gibt es über die Krisen-Hotline des Auswärtigen Amtes unter der Telefonnummer +49 30 5000 3000 sowie unter folgenden Links:

    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukraine-krieg/faq-liste-ukraine-krieg.html

    https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/UKR/-/2513186

    https://kiew.diplo.de/ua-de/service/05-VisaEinreise/-/2264402

    bei Einreise über Polen: https://granica.gov.pl/przepisy.php?v=de

Nach Angaben des bayerischen Innenministeriums kann von Bayern aus keine unmittelbare Hilfestellung zur Flucht aus der Ukraine geleistet werden. Unmittelbar nach der Ankunft der ukrainischen Flüchtlinge in Bayern erhalten die Menschen aber zentrale und dezentrale Hilfe durch das Land und die Kommunen sowie durch Wohlfahrtsverbände und die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe.

 

 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der deutschen Botschaften sind vor Ort in den Grenzregionen von Polen, Rumänien, Ungarn, der Slowakei und der Republik Moldau zur Ukraine zur Unterstützung deutscher Staatsangehöriger.

Für Deutsche, die sich noch in der Ukraine aufhalten, hat das Auswärtige Amt eine Krisenhotline eingerichtet unter +49 30 5000 3000. Weitere Informationen finden Sie beim Auswärtigen Amt.
https://www.auswaertiges-amt.de/de

 

 

Geflüchtete müssen sich, wie alle im Bundesgebiet lebenden Menschen, selbständig um einen privaten Haftpflichtversicherungsschutz kümmern. Ein „gesetzlicher“ Schutz existiert nicht.

 

nach oben