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Anhörungsverfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets an den Gewässern Gröbenbach, Ascherbach und Starzelbach

30.03.2022
Bild gerader Bachverlauf neben Straße - Bild mit Link auf Artikel

Der Starzelbach bei Eichenau. Das Anhörungsverfahren zur Festsetzung der Überschwemmungsbiete im Landkreis im Umfeld des Starzelbachs, des Gröben- und des Ascherbachs ist gestartet.

Zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets an den Gewässern Gröbenbach, Ascherbach und Starzelbach wird ein Anhörungsverfahren durchgeführt. Die Unterlagen werden vom 04. April 2022 bis 04. Mai 2022 öffentlich zur Einsicht ausgelegt. Betroffen sind die Städte Germering, Puchheim und Olching sowie die Gemeinden Alling, Eichenau, Emmering und Gröbenzell, durch die genannten Gewässer fließen.

Nach den geltenden Wassergesetzen ist das Landratsamt Fürstenfeldbruck verpflichtet, zumindest die Risikogebiete, in denen statistisch einmal in 100 Jahren ein Hochwasser zu erwarten ist, durch Rechtsverordnung festzusetzen und vorweg vorläufig zu sichern. Die vorläufige Sicherung des Gebietes erfolgte zuletzt am 15.07.2019 und endet kraft Gesetzes spätestens am 11.01.2023.

Das Wasserwirtschaftsamt München hat das vorgenannte Überschwemmungsgebiet nach den derzeit allgemein anerkannten Regeln der Technik neu ermittelt und dem Landratsamt Fürstenfeldbruck die erforderlichen Unterlagen zuständigkeitshalber zur Durchführung des Festsetzungsverfahrens vorgelegt.
Das Überschwemmungsgebiet erstreckt sich auf Gebiete der Städte Germering, Puchheim und Olching sowie der Gemeinden Alling, Eichenau, Emmering und Gröbenzell. In diesem Zusammenhang soll auch das bereits im Kalenderjahr 2011 festgesetzte und neu ermittelte Überschwemmungsgebiet am Starzelbach in der Gemeinde Alling neu festgesetzt werden.

Vor dem Erlass der Überschwemmungsgebietsverordnung ist ein Anhörungsverfahren entsprechend Art. 73 Abs. 2 bis 8 BayVwVfG durchzuführen, in dem die Unterlagen einen Monat lang in den betroffenen Gemeinden öffentlich zur Einsicht ausgelegt werden. Die Auslegung ist in der Zeit vom 04.04. bis 04.05.2022 vorgesehen. Die Auslegung wird auch in den jeweiligen Städten und Gemeinden nochmals öffentlich bekannt gemacht.  Außerdem können die Unterlagen während dieser Zeit auch auf der Homepage des Landratsamtes Fürstenfeldbruck unter dem Link
www.lra-ffb.de/festsetzung-ueberschwemmungsgebiet eingesehen werden.

Jede und jeder, deren oder dessen Belange berührt werden, kann innerhalb der Einwendungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde oder beim Landratsamt Fürstenfeldbruck Einwände vorbringen, die in dem darauffolgenden Erörterungstermin behandelt werden.

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