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Antragstellung auf Fahrtkostenerstattung für die 11. und 12. Klassen nur noch bis 31. Oktober 2021 möglich

06.10.2021
Symbolfoto mit Bus

Anträge auf Fahrtkostenerstattung für das Schuljahr 2020/21 können beim Landratsamt Fürstenfeldbruck nur noch bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden. Anträge, die nach diesem Termin eingehen, müssen abgelehnt werden.

Anspruchsberechtigt sind Haushalte mit Schüler/innen an Gymnasien, Wirtschaftsschulen und Berufsfachschulen (ausgenommen Teilzeitform) ab der Jahrgangsstufe 11; ferner Schüler/innen an Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie Schüler/innen im Teilzeitunterricht an Berufsschulen, sofern der einfache Schulweg länger als drei Kilometer ist und die nächstgelegene Schule besucht wird. Erstattet werden können die Beförderungskosten, die den Betrag der Eigenbeteiligung von 440 € im Schuljahr 2020/21 übersteigen.

Entsprechende Anträge sind bei den Schulen und beim Landratsamt Fürstenfeldbruck, Münchner Str. 32, 82256 Fürstenfeldbruck, im Bürgerservicezentrum oder Zimmer B 206 sowie auf der Homepage des Landratsamtes im Bereich Bildung & Wirtschaft unter Schulen im Downloadbereich der Schülerbeförderung erhältlich.

Nähere telefonische Auskünfte unter 08141/ 519-375 und 08141 / 519-988.

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