Landratsamt Fürstenfeldbruck
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Antragstellung auf Fahrtkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe nur noch bis 31. Oktober 2024 möglich!

Anträge auf Fahrtkostenerstattung für das Schuljahr 2023/24 können beim Landratsamt Fürstenfeldbruck nur noch bis zum 31. Oktober 2024 gestellt werden. Anträge, die nach diesem Termin eingehen, müssen abgelehnt werden.

Anspruchsberechtigt sind Haushalte mit Schülerinnen und Schülern an Gymnasien, Wirtschaftsschulen und Berufsfachschulen (ausgenommen Teilzeitform) ab der Jahrgangsstufe 11; ferner Schülerinnen und Schüler an Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie im Teilzeitunterricht an Berufsschulen, sofern der Schulweg in einer Richtung länger als drei Kilometer ist und die nächstgelegene Schule besucht wird. Erstattet werden können die Beförderungskosten, die den Betrag der Eigenbeteiligung von 490 € / Familie oder 320 € / Schülerin oder Schüler im Schuljahr 2023/24 übersteigen.

Besteht für drei oder mehr Kinder Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder vergleichbare Leistungen, werden die notwendigen Beförderungskosten mit Ablauf des Monats, in dem diese Anspruchsvoraussetzungen erstmals gegeben sind, in voller Höhe bis zum Ende des Schuljahres erstattet (z. B. Kindergeldnachweis vom August = Erstattung ab September). Die Familienbelastungsgrenze entfällt auch bei Anspruch der Unterhaltsleistenden auf Bürgergeld, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie bei Schülerinnen und Schülern, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind.

Entsprechende Anträge sind beim Landratsamt Fürstenfeldbruck, Münchner Str. 32, 82256 Fürstenfeldbruck, im Bürgerservice-Zentrum oder Zimmer B 206 sowie auf der Homepage des Landratsamtes im Bereich Bildung & Wirtschaft unter Schulen im Downloadbereich der Schülerbeförderung erhältlich.

Nähere telefonische Auskünfte unter 08141/ 519-375 und 08141 / 519-988.

 

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