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Aufhebung der Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis Fürstenfeldbruck

29.04.2021

Das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern ist in den letzten Wochen rückläufig. Auf Grundlage der aktuellen Risikobewertung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ist eine präventive Stallpflicht zum Schutz vor der Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – nicht mehr erforderlich. Die Aufstallungspflicht im Landkreis Fürstenfeldbruck für Geflügel wird ab sofort aufgehoben.
Die Vorschriften zur Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen gelten weiterhin.

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