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Aktuelles
Bildung- und Teilhabeleistungen für Kinder - Sachbearbeiter im Landratsamt wegen Rückstandsabbau von 3.6. bis 14.6.2024 für Parteiverkehr nicht erreichbar
Für Kinder, deren Familien Sozialhilfe, Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, bewilligt das Landratsamt auf Antrag Bildung- und Teilhabeleistungen. Der Leistungskatalog umfasst im Wesentlichen Zuschüsse für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, Schulbedarfspauschalen, notwendige Lernförderung bzw. Nachhilfe, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule oder Kindertagesstätte und für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z. B. Vereinsbeiträge).
2023 erhielten vom Landratsamt Fürstenfeldbruck ca. 2660 Kinder jährlich entsprechende Leistungen in unterschiedlichen Umfang und Ausgestaltungen.
Da im Vergleich zu 2021 die Fallzahlen um rund 20 % gestiegen sind und im Bearbeitungsteam Stellen seit Mitte 2023 nicht oder nicht zeitnah besetzt werden konnten, sind bedauerlicherweise Bearbeitungsrückstände von bis zu vier Monaten entstanden. Derzeit ist leider nicht absehbar, wie lange es dauern wird, bis dieser Rückstand beseitigt ist und wie sich die Bearbeitungszeiten entwickeln werden. Das hängt davon ab, inwieweit sich die Personalsituation bessern wird.
Ein Abbau dieses Rückstands ist bei laufend eingehenden Neuanträgen nur ansatzweise möglich. Um den Rückstand schneller abzubauen, muss sich das Bearbeitungsteam eine Zeitlang auf die Erledigung bisher eigereichter Anträge konzentrieren.
Das Amt für Soziales – Bereich Bildung und Teilhabe – ist deshalb in der Zeit vom 3.6.2024 bis 14.6.2024 für den Publikumsverkehr geschlossen. Zur Information der Antragsteller auf Bildung- und Teilhabeleistungen wird das Landratsamt eine Telefonhotline einrichten, die über die Telefonnebenstellen der Sachbearbeiter im Landratsamt erreichbar sein wird. Über diese Telefonhotline können keine Auskünfte zum Bearbeitungsstand bereits eingereichter Anträge gegeben werden, sondern ausschließlich Informationen zur Schließung des Sachbereichs und zum Antragsverfahren allgemein einschließlich grundsätzlicher Leistungsansprüche.
Anträge auf Bildung- und Teilhabeleistungen können weiterhin direkt im Bürgerservicezentrum des Landratsamtes abgegeben oder auf elektronischen Weg gestellt werden. Grundsätzliche Informationen zum Leistungsumfang und zur Antragstellung können auf der Homepage des Landratsamtes unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.lra-ffb.de/gesundheit-soziales-asyl/kinder-jugendliche-und-familien/bildung-und-teilhabe
Im Interesse einer zügigen Entscheidung bitten wir alle Antragsteller, auf Vollständigkeit der Antragsunterlagen und Beifügung aller Anlagen zu achten.
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