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Dezentrale Erstanlaufstelle nimmt keine Ukrainer aus privaten Unterkünften mehr auf

21.03.2023
Beispielfoto.

Flüchtlinge aus der Ukraine, die ihre private Unterkunft verloren haben, können nach der Rechtslage künftig nicht mehr in der dezentralen Erstanlaufstelle in Maisach in der Emmy-Noether-Straße aufgenommen werden.

Der Bundesgesetzgeber hat – gegen den Rat der kommunalen Spitzenverbände – entschieden, dass Geflüchtete aus der Ukraine einen Monat nach ihrer Ankunft in Deutschland hinsichtlich ihrer Leistungen nicht mehr als Flüchtlinge vom Landratsamt, sondern wie Langzeitarbeitslose vom Jobcenter betreut werden. Dies führt dazu, dass das Landratsamt für die Unterbringung nicht mehr zuständig ist.

Um den Geflüchteten zu helfen, hatte Landrat Karmasin übergangsweise eine Aufnahme in Flüchtlingsunterkünften zugelassen. Angesichts des unverminderten Flüchtlingszustroms sieht er jedoch keine Möglichkeit mehr, die bisherige Praxis der Aufnahme von obdachlos gewordenen Flüchtlingen in Asylbewerberunterkünften fortzusetzen: „Wir brauchen zur Erfüllung unserer Pflichtaufgaben jeden Platz und können freiwillige Aufnahmen deshalb nicht mehr durchführen.“

Personen, welche ihre privat organisierten Unterkünfte verloren haben, werden daher gebeten, sich direkt an die Gemeinde des bisherigen Wohnsitzes zu wenden.

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