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E-Scooter in Germering und Fürstenfeldbruck: Auch neuer Anbieter schließt sich Selbstverpflichtungserklärung für Leihangebote im Landkreis an

10.06.2022
Beispielfoto eines E-Scooters

E-Scooterangebot: Weiterer Betreiber schließt sich ab 15. Juni 2022 der gemeinsamen Selbstverpflichtungserklärung für Leihanbieter in den Städten Fürstenfeldbruck und Germering im Landkreis an.

In Fürstenfeldbruck und Germering wird ab 15.06.2022 ein weiterer E-Scooterbetreiber je 40 E-Scooter zur Ausleihe anbieten. Die Firma Lime verpflichtet sich als zweiter Anbieter auf freiwilliger Basis zur Einhaltung einer gemeinsamen Selbstverpflichtungserklärung. Dazu gehören u. a. die Festlegung von Bedienungsgebieten, Parkflächen, Parkverbotszonen und die Anzahl der E-Scooter sowie weitere Qualitätsanforderungen bei der Scooterverteilung und den Fahrzeugen selbst. Mit dieser Vorgehensweise setzen der Landkreis und die beteiligten Städte Fürstenfeldbruck und Germering nun erneut Rahmenbedingungen für den Betrieb von E-Scootern und anderen sog. Elektrokleinstfahrzeugen auf ihren Radwegen und Straßen um. Städte und Kreisverwaltung versprechen sich von der Abstimmung mit der Anbieterseite die Chance, den Verkehr von sog. Elektrokleinstfahrzeugen in geordnete Bahnen zu lenken. Vorgesehen ist ferner ein kontinuierlicher Austausch, um jederzeit auf neue Entwicklungen reagieren und nachsteuern zu können.

In der Stadt Fürstenfeldbruck gibt es zehn reservierte Abstellflächen mit entsprechender Markierung und Beschilderung. Die E-Scooter werden dort aufgestellt, damit die Fahrzeuge gleich gefunden und zurückgeben werden können. Die Nutzerinnen und Nutzer des Angebots werden zudem gebeten, sich an die Verkehrsregeln zu halten und die E-Leihroller so abzustellen, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer, insbesondere keine Fußgänger und Menschen mit Behinderungen, eingeschränkt werden.

Bereits vor einem Jahr hatte das Landratsamt Fürstenfeldbruck gemeinsam mit den Städten Fürstenfeldbruck, Germering, Olching und Puchheim das einheitliche Vorgehen, das über die geltenden rechtlichen Bedingungen hinausgeht, zum Verleih von E-Scootern organisiert, als die Firma Bird mit ihrem Geschäftsmodell im Landkreis einstieg. Aktuell pausiert dieser Anbieter, um seine E-Scooter für einen Neustart fit zu machen.

„Nachdem immer weitere Gebiete von den E-Scooter-Anbietern erschlossen werden und neue Anbieter hinzukommen, streben wir einheitliche Lösungen innerhalb des MVV-Gebietes an, was Regelwerk und Datenauswertung anbelangt. Wir sind hierzu schon mit der Verbundgesellschaft und den Nachbargebietskörperschaften im regen Austausch“, so Martin Imkeller von der Stabsstelle ÖPNV im Landratsamt Fürstenfeldbruck. Dieses Vorgehen bzw. der Ansatz zu verbindlichen, einheitlichen Standards für Anbieter hat zum Ziel, die Angebote besser mit anderen öffentlichen und geteilten Mobilitätsformen als Alternativen zum eigenen Auto zu vernetzen. Das ist insbesondere vor dem Hintergrund der ab nächstem Jahr vorgesehenen Mobilitätsstationen wichtig, die in naher Zukunft für noch bessere flexible Mobilitäts-Angebote sorgen werden.

 

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