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Erfolgreiche Schulung für ehrenamtlich tätige Einzelpersonen

19.03.2026

Am 10. März 2026 hat im Landratsamt zum ersten Mal eine Basis-Schulung für ehrenamtlich tätige Einzelpersonen nach § 82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG stattgefunden. Menschen ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben, können die Kosten für Angebote zur Unterstützung im Alltag, die durch ehrenamtlich tätige Einzelpersonen erbracht werden, mit der Pflegeversicherung über den Entlastungsbetrag abrechnen. Die Veranstaltung wurde in Kooperation mit der Koordination für Seniorenarbeit und Seniorenfachberatung des Landratsamtes und der Fachstelle für Pflege und Demenz Oberbayern durchgeführt. 

Im Rahmen der Schulung wurden 43 Teilnehmerinnen und Teilnehmern unter anderem Grundlagen zum Umgang mit Demenz, Kommunikationshilfen, Erste Hilfe und Hygienestandards vermittelt. Ein besonderes Augenmerk lag auf der aktivierenden Begleitung des ehrenamtlich zu Betreuenden. Nach der Schulung haben alle Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Zertifikat erhalten und können sich nun registrieren sowie künftig ihre erbrachten Leistungen über den Entlastungsbetrag von 131,00 € mit der Pflegekasse abrechnen. Insbesondere können ehrenamtliche Leistungen, wie beispielsweise Begleitung, Freizeitaktivitäten oder Unterstützung im Haushalt, für pflegebedürfte Menschen im Alltag abgerechnet werden. 

Für diejenigen, die nicht dabei sein konnten, gibt es die Möglichkeit die Schulung jederzeit online zu absolvieren. Hierzu finden sich alle weiteren Informationen unter https://www.einzelperson-bayern.de/

Aufgrund der hohen Nachfrage und des positiven Feedbacks ist geplant, nächstes Jahr eine weitere Schulung dieser Art anzubieten. Bereits jetzt sind 116 Personen im Landkreis als ehrenamtlich tätige Einzelpersonen registriert. Ziel bleibt es, ehrenamtlich Tätige nachhaltig zu fördern und ihr Engagement langfristig zu stärken. 

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