- Bürgerservice08141-519 999
Aktuelles
Erinnerung an die Umtauschpflicht von Papier- in Scheckkarten-Führerscheine der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970
Wer aus der genannten Personengruppe nach dem Stichtag 19.01.2024 noch kein neues Dokument erworben hat, besitzt ab 20.01.2024 kein gültiges Führerscheindokument mehr und könnte somit ein solches, etwa bei einer polizeilichen Kontrolle, nicht mehr vorweisen. Ein entsprechendes Bußgeld wäre die Folge.
Das Landratsamt Fürstenfeldbruck bittet darum, den notwendigen Antrag auf Umtausch noch deutlich vor dem Stichtag zu stellen und hierzu die gesamte Zeitspanne bis Jahresende zu nutzen. Auf diese Weise werden Engpässe in der Bearbeitung vermieden.
Der Umtausch kann persönlich sowohl bei der Fahrerlaubnisbehörde als auch im Bürgerservice-Zentrum, beide in der Münchner Str. 32, 82256 Fürstenfeldbruck, erledigt werden. Außerdem kann der Antrag postalisch oder digital gestellt werden. Ausführungen hierzu unter www.lra-ffb.de/mobilitaet-sicherheit/fuehrerschein.
Benötigt werden das alte Führerscheindokument, ein biometrisches Passbild sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Es fällt ferner eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,30 € (zzgl. 5,00 € bei Direktversand) an.
Zurück