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Erleichterter Zugang zu Wohngeldleistungen führt ab 1.1.2023 zu langen Bearbeitungszeiten in der Wohngeldstelle im Landratsamt

16.12.2022

Das Wohngeld-Plus-Gesetz ist am 8.12.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Damit kann es am 1.1.2023 in Kraft treten. Mit diesem Gesetz wird der Zugang zu Wohngeldleistungen ab 1.1.2023 erheblich erleichtert.

Insbesondere wurden vom Gesetzgeber Einkommensgrenzen angehoben und die Parameter für die Wohngeldberechnung zu Gunsten der Berechtigten angepasst. Außerdem enthält das Wohngeld eine neue pauschale Heizkostenkomponente, welche die erhebliche Belastung der leistungsberechtigen Haushalte im Energiekostenbereich ausgleichen soll. Der Kreis der Wohngeldberechtigten soll mit diesem Gesetz nach dem Willen des Gesetzgebers erheblich erweitert werden. In der Ge-setzesbegründung wird mit einer Verdreifachung der Anspruchsberechtigten gerechnet.

Obwohl der Gesetzgeber für Leistungsverbesserungen sorgt, wird für die Ausführung des Gesetzes kein Personal zur Verfügung gestellt.

Das Landratsamt weist die Wohngeldantragsteller deshalb auf folgende Situation hin:

Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist ab dem Jahreswechsel mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Die aktuelle Lage ist für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Ver-besserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 wird es jedoch zu einem sehr
großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen kommen. Indem die Antragsteller ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z.B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen.

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