- Bürgerservice08141-519 999
Aktuelles
Eschentriebsterben an der FFB 17 – Kreisbauhof führt Arbeiten für die Verkehrssicherheit durch
Die FFB 17 „Roggensteiner Straße“ ist zwischen der Ortsausfahrt Emmering und dem Kreisverkehr in Richtung Eichenau im Zeitraum vom 24. Februar bis voraussichtlich 28. Februar 2025 ganztägig voll gesperrt. Der zur FFB 17 parallellaufende Geh- und Radweg ist während der Arbeiten zwischen 7 und 17 Uhr ebenfalls gesperrt.
In diesem Abschnitt erfolgen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit in dieser Woche Baumfällungen entlang der Roggensteiner Straße (Kreisstraße FFB 17). Bei den zu fällenden Bäumen handelt es sich überwiegend um Eschen, die vom „Eschentriebsterben“ betroffen sind und nicht mehr ausreichend verkehrssichere Altbäume.
Hintergrund: Beim Eschentriebsterben werden heimische Eschen durch den Pilz Hymenoscyphus pseudoalbidus in ihrer Verbreitung und Entwicklung beeinträchtigt. Der Verursacher des Eschentriebsterbens, auch „Falsches Weißes Stengelbecherchen“ genannt, ist auch in Bayern flächendeckend in den Eschenbeständen anzutreffen. Durch den Pilzbefall kommt es binnen weniger Jahre zum Absterben der gesamten Pflanze. Eine direkte Bekämpfung ist derzeit nicht möglich.
Daher werden Alteschen entlang von Wegen und in öffentlichen Anlagen hinsichtlich der Verkehrssicherheit geprüft und gegebenenfalls entfernt.
Die Fällarbeiten an der FFB 17werden größtenteils in Eigenleistung des Kreisbauhofs mit Unterstützung durch Fachfirmen durchgeführt. Vor jeder Baumfällung erfolgt eine Untersuchung hinsichtlich des Artenschutzes um auszuschließen, dass keine Nist-, Brut- und Zufluchtsstätten von Vögeln vorhanden sind. Der Baumbestand an den Kreisstraßen im Landkreis wird regelmäßig hinsichtlich der Verkehrssicherheit begutachtet. Bereits in den letzten Jahren musste in diesem Abschnitt zunehmend Totholz aus den Baumkronen entfernt werden. Vor allem durch das weiter umgreifende Eschentriebsterben konnte die Entnahme in diesem Bereich nun leider nicht weiter aufgeschoben werden.
Für die entnommenen Bäume werden im Herbst Ersatzpflanzungen an optimalen Stellen durchgeführt. Die bisherige Anordnung von Bäumen direkt an den Straßenrand sind nach den aktuell einzuhaltenden Regelwerken aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht mehr zulässig.