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Aktuelles
Geflügelpest-Ausbruch in Dachau - Schutzzone und Überwachungszone reichen in den Landkreis Fürstenfeldbruck
In einem Geflügelbetrieb in Wiedenzhausen (Landkreis Dachau) ist der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Um eine Ausbreitung des Erregers auf weitere Bestände zu verhindern, werden eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens 10 Kilometern um den betroffenen Betrieb festgelegt. Die Restriktionszonen reichen auch in den Landkreis Fürstenfeldbruck.
Das Landratsamt Fürstenfeldbruck hat eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der die entsprechenden Restriktionsgebiete sowie die angeordneten Schutzmaßnahmen im Detail hervorgehen.
Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamts veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 07 vom 12.03.2026.
In der Schutz- und Überwachungszone gelten Haltungs-, Handels- und Transportbeschränkungen für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte. Geflügel ist aufzustallen. Das Veterinäramt weist ausdrücklich darauf hin, dass von dieser Regelung auch Hobbygeflügelhalter betroffen sind.
In der Überwachungszone im Landkreis Fürstenfeldbruck sind beim Veterinäramt 154 geflügelhaltende Betriebe mit ca. 17.000 Stück Geflügel gemeldet. In der Schutzzone befindet sich im Landkreis Fürstenfeldbruck kein geflügelhaltender Betrieb.
Betriebe, die ihre Geflügelhaltung bislang dem Veterinäramt noch nicht gemeldet haben, sind aufgerufen, dies umgehend nachzuholen über folgendes Online-Formular: https://forms.lra-ffb.de/frontend-server/form/provide/3054/.
Jeder Verdacht der Erkrankung auf Geflügelpest ist dem Veterinäramt (E-Mail vetamt@lra-ffb.de) unverzüglich zu melden.
Antrag für das Verbringen von Eiern
Mit diesem Formular haben Sie die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zum Verbringen von Eiern gemäß VO (EU) 2020/687 beim Veterinäramt Fürstenfeldbruck zu beantragen.
Nähere Informationen zu Übertragung und Krankheitsbild der Geflügelpest unter:
Nähere Informationen zu Biosicherheitsmaßnahmen:
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