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Impfkonzept für Asylunterkünfte

08.04.2021

Im Landkreis Fürstenfeldbruck haben alle Personen der Kategorie 1 nach der Corona-impfverordnung des Bundes (höchste Priorität), die sich für eine Impfung angemeldet haben, ein Impfangebot erhalten. Somit können nun Impfwillige der Kategorie 2 (hohe Priorität) geimpft werden. Zu dem Personenkreis gehören u.a. Bewohner von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften.

Grund für die Einstufung in die Kategorie 2 ist die Unterbringungssituation der Betroffenen. „In Gemeinschaftsunterkünften nutzen die Bewohner miteinander Küchen, Bäder und Sozialräume. Dass hier schneller Ansteckungen weitergegeben werden, liegt in der Natur der Sache und entspricht auch unserer Erfahrung“, so Landrat Thomas Karmasin, der darauf verweist, dass dadurch schnell größere Cluster entstehen können, die auch zu einem Anwachsen des Inzidenzwertes führen können. Die Impfung dieses Personenkreises dient somit dem Schutz und den Interessen der gesamten Landkreisbevölkerung.

Der medizinische Dienst, das Impfzentrum und die Unterkunftsverwaltung des Landratsamts haben daher allen erwachsenen Bewohnern der oben genannten Gemeinschaftsunterkünfte ein Impfangebot gemacht. Die ersten Impfungen konnten gestern in zwei großen Unterkünften des Landkreises durchgeführt werden.

In der Kategorie 2 sind auch Grund-, Sonderschul- und Förderschullehrer und andere Personengruppen genannt, denen ebenfalls bereits Impfangebote gemacht worden sind.

Ziel ist es weiterhin, aus Gründen des Infektions- und Seuchenschutzes größere Ausbrüche zu verhindern und Infektionsketten zu unterbrechen. Gerade in der aktuellen Lage, mit Virusmutationen und steigenden Zahlen bei Kindern und Jugendlichen, gilt es schnell und zielgerichtet zu handeln.

 

 

 

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