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Jugendschöffen für Amtsperiode 2024 - 2028 dringend gesucht - Bewerbungsschluss 24.03.2023 -

08.03.2023
Bild des Türschuilds Amtsgericht Fürstenfeldbruck

Amtsgericht Fürstenfeldbruck

Für die kommende Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 werden je 152 Bürgerinnen und Bürger gesucht, die das Ehrenamt eines Jugendschöffen übernehmen wollen. An den Jugendgerichtsverhandlungen müssen jeweils ein Mann und eine Frau als ehrenamtlicher Richter teilnehmen.

Da im Amt für Jugend und Familie bisher nicht genug Bewerbungen eingegangen sind, appelliert das Amt für Jugend und Familie nochmals dringend an die Landkreisbewohner – insbesondere die Männer, sich als Jugendschöffe zur Wahl zu stellen. Bewerbungsschluss ist der 24.03.2023.

Die Interessenten müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, der deutschen Sprache ausreichend mächtig sein, zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre, aber noch nicht 70 Jahre alt und im Landkreis Fürstenfeldbruck ansässig sein. Eine erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung, beispielsweise als Eltern, als Ausbilder oder in der Jugendarbeit müssen vorhanden sein.

Interessierte Bürger können sich im Internet unter www.lra-ffb.de (Menüpunkt Aktuelles, Neuigkeiten bzw. Gesundheit und Soziales; Kinder, Jugend und Familie, Jugendschöffenwahl) den Bewerbungsbogen mit Informationen herunterladen. Weitere Informationen sind unter www.schoeffen.de  und www.schoeffenwahl.de und www.schöffenwahl2023.de ersichtlich.    

Unterlagen erhält man unter Landratsamt Fürstenfeldbruck, Amt für Jugend und Familie, Frau Scholz, Münchner Str. 32, 82256 Fürstenfeldbruck, Tel: 08141/519-531 oder doris.scholz@lra-ffb.de.

 

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