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Jugendschöffen gesucht für die Amtsperiode 2024 - 2028

16.01.2023
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Auch Jugendliche und Heranwachsende müssen sich vor Gericht verantworten. Für sie sind die Jugendgerichte und Jugendkammern bei den Amts- und Landgerichten zuständig. Neben den Berufsrichtern sind dort Laienrichter (Schöffen) tätig, die in den Hauptverhandlungen in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme wie die Berufsrichter teilnehmen; sie tragen in gleicher Weise Verantwortung für das Urteil.

Für die kommende Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 werden 100 Bürgerinnen und 100 Bürger gesucht, die das Ehrenamt eines Jugendschöffen übernehmen wollen.

Die Interessenten müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, der deutschen Sprache ausreichend mächtig sein, zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre, aber noch nicht 70 Jahre alt und im Landkreis Fürstenfeldbruck ansässig sein. Eine erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung, beispielsweise als Eltern, als Ausbilder oder in der Jugendarbeit müssen vorhanden sein.

Interessierte Bürger können sich im Internet unter www.lra-ffb.de/jugendschoeffenwahl-2023 den Bewerbungsbogen mit Informationen herunterladen. Weitere Informationen sind unter www.schoeffen.de  und www.schoeffenwahl.de ersichtlich.    

Für persönliche Fragen und Zusendung von Unterlagen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Fürstenfeldbruck, Amt für Jugend und Familie, Frau Scholz, Münchner Str. 32, 82256 Fürstenfeldbruck, Tel: 08141/519-531 oder doris.scholz@lra-ffb.de.

 

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