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Landratsamt Fürstenfeldbruck erteilt Genehmigungen und Vorbescheide für Windkraftprojekte in Egenhofen, Maisach/Rottbach und Jesenwang
Die Untere Immissionsschutzbehörde des Landratsamts Fürstenfeldbruck hat Anfang Juli den Vollgenehmigungsbescheid für eine Windkraftanlage auf der Gemarkung Aufkirchen in der Gemeinde Egenhofen erteilt. Mit dieser Genehmigung kann der Bau der Anlage mit einer Nabenhöhe von 175 Metern bei Beachtung der Nebenbestimmungen beginnen.
Den diesbezüglichen Vorbescheid hatte das Landratsamt Fürstenfeldbruck bereits Ende April erteilt. Zusätzlich wurde Mitte Juni ein Vorbescheid für die Errichtung von zwei Windkraftanlagen mit einer Nabenhöhe von rund 167 Metern in Maisach/Rottbach erteilt. Ende Juli folgte ein weiterer Vorbescheid für vier Windkraftanlagen mit vergleichbarer Höhe im Waldgebiet Jesenwang. Diese Bescheide genehmigen zwar nicht den Bau der Anlagen, bestätigen jedoch, dass die Vorhaben mit den konkret abgefragten öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Einklang stehen. Hierbei geht es etwa um die baurechtliche Privilegierung im Außenbereich oder um Belange der zivilen und militärischen Luftfahrt, der Raumordnung und Landesplanung, der Wetterstationen, des Richtfunks sowie der Seismologie. Dies bietet dem Vorhabenträger Planungssicherheit. Alle weiteren Genehmigungsvoraussetzungen werden in einem gesondert zu beantragenden Vollgenehmigungsverfahren geprüft.
Das Landratsamt Fürstenfeldbruck arbeitet weiterhin mit Hochdruck an den laufenden Genehmigungsverfahren und setzt sich für eine zügige Bearbeitung der Anträge ein, um so seinen Beitrag zum Gelingen der Energiewende zu leisten. Landrat Thomas Karmasin ist zufrieden mit dem bisher Erreichten: „Ich möchte allen Kolleginnen und Kollegen der Unteren Immissionsschutzbehörde sowie allen beteiligten Fachstellen, sowohl intern als auch extern, für ihre engagierte und sorgfältige Arbeit danken.“ Die Energiewende stellt weiterhin vor allem für den Landkreis und seine Städte und Gemeinden eine große Herausforderung dar. Hier bedarf es anhaltender Unterstützung durch die Bundes- und Landespolitik etwa durch klare rechtliche Vorgaben und eine ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung, meint Karmasin weiter.
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