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Maßgebliche Regelungen für den neuen Inzidenzbereich unter 35 ab 29.05.2021

27.05.2021

Die vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte Sieben-Tages-Inzidenz lag am 23.05.2021 bei 33,7; am 24.05.2021 bei 32,4; am 25.05.2021 bei 30,6; am 26.05.2021 bei 20,1 und am 27.05.2021 bei 23,3 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage. Nachdem der Landkreis am heutigen Donnerstag den fünften Tag in Folge unter dem Inzidenzwert von 35 liegt, ergeben sich ab Samstag, den 29.05.2021 weitere Lockerungen für die Kontaktbeschränkungen. Im Übrigen bleibt es bei den bisherigen Regelungen.

Demnach ist nun der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände gestattet, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird. Wie gehabt bleiben die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren sowie geimpfte und genesene Personen, für welche die Erleichterungen nach § 1a der 12. BayIfSMV Anwendung finden, für die Gesamtzahl außer Betracht. Zusammenkünfte, die ausschließlich zwischen den Angehörigen desselben Hausstands, ausschließlich zwischen Ehe- oder Lebenspartnerinnen und - partner oder ausschließlich in Wahrnehmung eines Sorge- und Umgangsrechts stattfinden, bleiben unberührt.

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