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Pressemitteilung Bayerisches Rotes Kreuz: Unter bestimmten Voraussetzungen können Fahrten zum Impfzentrum durch Krankenkassen übernommen werden

11.02.2021

Seit dem 27. Dezember 2020 wird in Bayern gegen das Corona-Virus geimpft. Immer wieder kommt es in diesem Zusammenhang zu Fragen des Transportes zum Impfzentrum – vor allem für Menschen mit einer Schwerbehinderung. Der GKV Spitzenverband der gesetzlichen Kranken und Pflegekassen in Deutschland hat in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit der Kostenübernahme der Transportkosten durch die Krankenkassen hingewiesen.

Fahrten zum Impfzentrum für die Covid-19-Impfung können gesetzlich Krankenversicherte unter bestimmten Voraussetzungen erstattet bekommen.

Die Empfehlung gilt für Personen mit eingeschränkter Mobilität, insbesondere für Personen, die laut ihrem Schwerbehindertenausweis eine außergewöhnliche Gehbehinderung haben (Kürzel aG), blind (Bl) oder hilflos (H) sind. Ebenso erfasst sind Personen, die Pflegegrad 4 oder 5 haben. Bei Pflegegrad 3 muss laut GKV-Spitzenverband zugleich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität vorliegen. Demnach sollten die Kassen für diese berechtigen Personen die Fahrkosten tragen, sofern diese nicht von mobilen Impfteams versorgt werden können oder keine Impfbusse oder ähnliche lokale Impfangebote vor Ort seitens der Behörden gemacht werden.

Mit der ärztlichen Verordnung einer Krankenbeförderung kann das Transportunternehmen die Krankenfahrt zum Impfzentrum für den zuvor genannten anspruchsberechtigten Personenkreis nach Abzug der gesetzlichen Zuzahlungen, die der Versicherte zu tragen hat, direkt mit der Krankenkasse abrechnen.

Der Verband betont jedoch den Empfehlungscharakter: Die Leistungsentscheidung treffe letztlich allein die zuständige Krankenkasse im Einzelfall. Letztlich müssen die Kunden bei diesen Fahrten die Kostenübernahme bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse vor der Fahrt prüfen. Sollten die Kosten nicht übernommen werden, kann natürlich in Abstimmung mit der zu befördernden Person eine Privatrechnung gestellt werden.

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