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Regierung von Oberbayern genehmigt Haushalt 2025 des Landkreises Fürstenfeldbruck

24.04.2025
Geldstücke und Geldscheine liegen auf einem Tisch.

Der Haushalt des Landkreises Fürstenfeldbruck für das Haushaltsjahr 2025 wurde von der Regierung von Oberbayern mit Schreiben vom 08.04.2025 genehmigt. Die Haushaltswirtschaft ist geordnet und die dauernde Leistungsfähigkeit gilt als gerade noch gewährleistet. 

In einem wirtschaftlich zunehmend schwierigeren Umfeld ist es dem Landkreis Fürstenfeldbruck in enger Abstimmung mit seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden gelungen, einen belastbaren und zustimmungsfähigen Haushalt aufzustellen. In der Genehmigung mahnt die Regierung von Oberbayern mit Blick auf die finanziellen Rahmenbedingungen der Folgejahre und den anstehenden Aufgaben allerdings strenge Haushaltsdisziplin an. Um die dauernde finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auch weiterhin zu erhalten, wird in Anbetracht der immer noch deutlich über dem Landesdurchschnitt liegenden Verschuldung von der Rechtsaufsichtsbehörde dringend empfohlen, im Rahmen des Haushaltsvollzugs die Kreditaufnahmen so weit wie möglich zu reduzieren und die hohe Verschuldung konsequent abzubauen. Dafür sollen im laufenden Haushaltsjahr sowie in den kommenden Jahren die Einnahmemöglichkeiten des Landkreises vollumfänglich genutzt werden und weiterhin hohe Anforderungen an die Ausgabedisziplin gestellt werden. Alle Investitionsmaßnahmen des Landkreises sollen unter Beachtung der Kriterien der Wirtschaftlichkeit, der Finanzierbarkeit und der Folgelasten sowie der unbedingten Notwendigkeit stetig beurteilt werden.

Der Haushalt 2025 des Landkreises ist weiterhin durch die finanziellen Auswirkungen des Ukrainekrieges und den damit verbundenen Anstieg der Energie- und Baukosten sowie durch die steigenden Personalkosten, ausgelöst nicht zuletzt durch die Tarifsteigerungen der vergangenen und kürzlich abgeschlossenen Tarifrunde, geprägt. Im Hinblick auf die damit einhergehenden Belastungen der Kommunen konnte trotz einer sehr strikten Planung eine Erhöhung der Kreisumlage im Vergleich zum Vorjahr leider nicht vermieden werden.

Nach Bekanntmachung der Haushaltssatzung im Amtsblatt des Landratsamtes wird diese auf der Homepage des Landratsamtes öffentlich bekannt gemacht, dadurch ist der Haushalt 2025 rechtskräftig. 

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