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Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest werden verschärft

23.11.2022

Zum Schutz der Geflügelhaltungen gegen die Einschleppung der Geflügelpest hat das Landratsamt eine Verschärfung der Schutzmaßnahmen angeordnet. So gilt ab sofort ein Fütterungsverbot für bestimmte Wildvögel (Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige und Schreitvögel).

Außerdem werden Geflügelmärkte, Geflügelausstellungen und Geflügelschauen untersagt.
Für Geflügelhaltungen mit weniger als 1000 Tieren gelten zudem die Schutzmaßnahmen, die schon bisher durch Großbetriebe eingehalten werden mussten, insbesondere das Tragen von Schutzkleidung, die Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen und Gerätschaften sowie Maßnahmen zur Schadnagerbekämpfung.

Eine Aufstallungspflicht für Geflügel, wie Sie im vergangenen Jahr angeordnet werden musste, gilt derzeit noch nicht. Den Geflügelhaltern wird jedoch dringend empfohlen, bereits jetzt die Vorkehrungen für eine mögliche Stallpflicht zu treffen.

Die verstärkten Schutzmaßnahmen erfolgen auf Grundlage einer zentralen Risikoeinschätzung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Aktuell sind in Bayern seit Ende Oktober vier Geflügelpestausbrüche in Hobby-Geflügelhaltungen festgestellt worden.

 

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