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Spatenstich zur Erneuerung der Ortsdurchfahrt FFB2 in Oberschweinbach

09.05.2025
Menschen mit Schaufeln vor Bagger.

Beim Spatenstich zur Erneuerung der Ortsdurchfahrt Oberschweinbach (v.l.n.r.): Oliver van Meerendonk / LRA ÖM, Martin Obermeier / Wasserzweckverband Schweinbachgruppe, Herbert Hoffmann / Firma Heisserer-Bau GmbH (Wasseleitungsbau Zweckverband), Johann Wörle / KT Re-ferent, (hinten im Bagger) Thomas Hahn / Firma Häfele (Straßenbau Landkreis), stv. Landrätin Mar-tina Drechsler, Michael Ritter / Polizeiinspektion FFB, Brigitte Hahn / Firma Häfele (Straßenbau Landkreis), Oliver Erhardt / Polizeiinspektion FFB, Katharina Niggl / Ingenieurbüro Dippold und Gerold (Planungsbüro Gesamtmaßnahme), Bürgermeister Norbert Riepl / Gemeinde Oberschweinbach, Reinhard Henzler / LRA Leiter Kreiseigener Tiefbau. (Quelle: LRA-FFB 2025)

Am 7. Mai 2025 ist der Spatenstich für die optimierte Ortsdurchfahrt der FFB 2 in Oberschweinbach gesetzt worden. Ziel der nun folgenden Baumaßnahme ist eine verbesserte Verkehrssicherheit für Fußgänger. Daher beantragte die Gemeinde Oberschweinbach den Ausbau der Kreisstraße FFB 2 in Oberschweinbach Nord mit Gehweg- sowie Geh- und Radweg-Neubau. 

In Übereinkunft von Landkreis und der Kommune Oberschweinbach wird dabei ein Teilstück von 400 Metern gemeinschaftlich ausgebaut.

Der Kreistag stimmte Mitte Dezember 2024 dem Ausbau der Ortsdurchfahrt Oberschweinbach zu.

Mit dieser Baumaßnahme wird die bestehende staubfreie Asphaltdecke aus teerhaltigen Bindemitteln ersetzt. Diese wurde in den 50er Jahren gelegt und wird altersbedingt zusammen mit der darüber liegenden Asphaltdecke ausgetauscht. Darüber hinaus ist der alte Straßen-Unterbau nicht frostsicher, er muss mindestens bis zur Regetiefe von 65 cm erneuert werden.

Der bestehende Oberflächenwasserkanal des Landkreises ist aufgrund diverser starker Schadstellen und zu geringem Durchmesser nicht mehr nutzbar. Dieser muss im Zuge der Straßenbaumaßnahme erneuert werden. Die Straßenentwässerung erfolgt zukünftig über Nassschlammabläufe in den neu zu errichtenden Oberflächenkanal mit Einleitung in den Rambach. In einem kurzen Abschnitt erfolgt die Einleitung in den kommunalen Oberflächenkanal in der Hauptstraße. In einem weiteren kurzen Teilstück am nordöstlichen Ortsende kann das Straßenwasser wie bisher über den Mischwasserkanal des Abwasserzweckverbandes abgeleitet werden.

Im Zuge des Straßenausbaus wird die Wasserleitung durch den Wasserzweckverband Schweinbachgruppe erneuert. Für den Bau des Geh- und Radweges auf freier Strecke war Grunderwerb erforderlich, welcher durch die Gemeinde Oberschweinbach erfolgte.

Die Regelbreite der ertüchtigten Kreisstraße einschließlich des 0,5 Meter breiten Sicherheitsstreifens wird zukünftig mindestens 6,5 Meter mit entsprechender Aufweitung in den Kurven betragen. Der einseitige Gehweg wird nördlich an die Kreisstraße angebaut und kann mit einer durchgehenden Breite von mindestens 1,8 Meter ohne Grunderwerb erstellt werden. Am Einmündungsbereich der Hauptstraße wird zur Verbesserung der Sichtverhältnisse beim Queren der Kreisstraße das Anlegen eines kurzen Gehweges auf der Südseite notwendig. 

Die geschätzten Kosten der Baumaßnahme belaufen sich auf rund 1,5 Millionen Euro. Mit der nun zu realisierenden Baumaßnahme wird ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgängern beziehungsweise Radfahrerinnen und Radfahrer insbesondere für den Schülerverkehr geleistet.

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