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Überschwemmungsgebiet an der Maisach soll neu festgesetzt werden: Anhörungsverfahren ab 03. April 2023

21.03.2023
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Zur Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets an der Maisach, einem Gewässer dritter Ordnung, ist der Erlass einer Rechtsverordnung geplant. Betroffen ist der in der Gemeinde Maisach liegende Abschnitt an der Maisach zwischen Germerswang und Überacker. Im Rahmen des dazu vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens liegen die Pläne ab 03. April einen Monat lang öffentlich aus bzw. können online abgerufen werden.

Nach § 76 Abs. 2 und 3 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind die Länder verpflichtet, innerhalb der Hochwasserrisikogebiete die Überschwemmungsgebiete für ein HQ100 und die zur Hochwasserentlastung und Rückhaltung beanspruchten Gebiete durch Rechtsverordnung festzusetzen bzw. vorläufig zu sichern. Nach Art. 46 Abs. 3 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) können sonstige Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden. Die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete an Gewässern dritter Ordnung kann über die zuständige Gemeinde erfolgen (Art. 46 Abs. 1 Satz 3 BayWG).

Nach Art. 46 Abs. 2 Satz 1 BayWG ist als Bemessungshochwasser für das Überschwemmungsgebiet ein HQ100 zu wählen. Das ist ein Hochwasserereignis, das an einem Standort mit der Wahrscheinlichkeit 1/100 in einem Jahr erreicht oder überschritten wird bzw. das im statistischen Durchschnitt in 100 Jahren einmal erreicht oder überschritten wird. Da es sich um einen Mittelwert handelt, kann dieser Abfluss innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten.

Für den betrachteten Teil der Maisach existiert derzeit ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet, dessen Ermittlung allerdings auf einer veralteten Berechnung aus den 80er bzw. 90er Jahren basiert. Das Überschwemmungsgebiet wurde 2020 anhand neuer Berechnungsmethoden überarbeitet. Aufgrund der sich dadurch ergebenden Änderungen soll das Überschwemmungsgebiet neu festgesetzt werden.

Vor dem Erlass der Überschwemmungsgebietsverordnung ist ein Anhörungsverfahren entsprechend Art. 73 Abs. 2 bis 8 BayVwVfG durchzuführen, in dem die Unterlagen einen Monat lang im Rathaus der Gemeinde Maisach öffentlich zur Einsicht ausgelegt werden. Die Auslegung ist in der Zeit vom 03.04. bis 02.05.2023 vorgesehen. Außerdem können die Unterlagen während dieser Zeit auch auf der Homepage des Landratsamtes Fürstenfeldbruck unter dem Link
www.lra-ffb.de/bau-umwelt/umweltschutz/gewaesserschutz/aktuelles eingesehen werden.

Einwandsberechtigt sind nur diejenigen Grundstückseigentümer, die durch die Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes erstmalig betroffen sind. Da sich im bisherigen Flächenumgriff keine neuen Regelungen ergeben, sind die bisher betroffenen Eigentümer durch die Neufestsetzung nicht erneut beschwert. Einwände können bis einschließlich dem 18.05.2023 bei der Gemeinde Maisach oder dem Landratsamt Fürstenfeldbruck geltend gemacht werden.

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