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Ukraine-Geflüchtete: Aufenthaltsantrag kann online über Hilfsportal der Bundesregierung gestellt werden; Änderung der telefonischen Erreichbarkeit der Ukraine Hotline ab 01.07.2022

27.06.2022
Ukrainische Flagge

Geflüchtete aus der Ukraine haben nun die Möglichkeit, auch über das zentrale Hilfsportal der Bundesregierung unter www.germany4ukraine.de eine Aufenthaltserlaubnis per Online-Antrag zu stellen. Die Seite ist mehrsprachig gestaltet und enthält zahlreiche Informationen für diesen Personenkreis.

Über das Service-Menü gelangen Interessenten zum Online-Dienst, um ihren Antrag auf Aufenthaltserlaubnis direkt über die Homepage an die zuständige Ausländerbehörde zu übermitteln. Dokumente wie Reisepässe oder andere Identitätspapiere können hier hochgeladen und mit dem Antrag gesendet werden. Über die Eingabe des Wohnortes wird die zuständige Ausländerbehörde automatisch ermittelt.

Der Antrag erscheint wenige Stunden später im Fachverfahren der jeweiligen Ausländerbehörde und die übermittelten Dokumente können direkt in die entsprechenden Programme übertragen werden. Anschließend erhält der Antragsteller / die Antragstellerin einen Terminvorschlag für eine persönliche Vorsprache im Ausländeramt Fürstenfeldbruck.

Sofern sich Geflüchtete mit oben genanntem Formular erstmals bei der Ausländerbehörde gemeldet haben und noch keine Verteilentscheidung getroffen worden ist, ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen zum dauerhaften Verbleib in Bayern gegeben sind. Falls ja, erfolgt die Bearbeitung im LRA Fürstenfeldbruck. Falls nein, werden die vollständigen Unterlagen umgehend an die zuständige Ausländerbehörde in einem anderen Bundesland weitergeleitet.

Dieses Verfahren wird praktiziert, weil und solange die Anzahl der in Bayern lebenden Flüchtlinge aus der Ukraine über der von Bayern zu erfüllenden Quote liegt.

Daneben können Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis natürlich auch weiterhin mit einem Formular schriftlich gestellt werden.

Das seit März auf der Homepage des LRA unter https://www.lra-ffb.de/ukraine#c37216 angebotene Online-Formular dient einer ersten Kontaktaufnahme mit dem Ausländeramt und der Beantragung von Hilfeleistungen. Mit diesem Formular können keine Aufenthaltserlaubnisse beantragt werden!


Erreichbarkeit der Ukraine Hotline des LRA FFB - 08141/519-7788

Da sich die telefonischen Anfragen stark reduziert haben, werden die Erreichbarkeitszeiten der Hotline etwas eingeschränkt.

Die Telefonhotline zur Hilfestellung bei verfahrensrechtlichen Fragen bezüglich der Ukraine-Krise steht nun ab 1. Juli 2022 von Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr zur Verfügung.

Eine Kontaktaufnahme ist auch weiterhin unter folgender Mail-Adresse möglich: ukraine@lra-ffb.de

Im Landkreis Fürstenfeldbruck befinden sich derzeit knapp über 2.200 Geflüchtete, die dem Landratsamt bekannt sind. Knapp 500 davon hat das Landratsamt selbst in Häusern, Wohnungen, Turnhallen oder Containern untergebracht. Insgesamt wurden bislang über 1.760 Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Geflüchtete ausgestellt, etwa 130 Ukrainerinnen und Ukrainer sind mittlerweile wieder ausgereist bzw. in ihre Heimat zurückgekehrt.

Weitere Informationen für Geflüchtete sowie für Bürgerinnen und Bürger, die helfen möchten oder Fragen haben, sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.lra-ffb.de/ zu finden.



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