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Verlängerung der Einbahnstraßenregelung auf der Kreisstraße (FFB 2) in Oberschweinbach

27.05.2026
Plan mit der Umleitungsstrecke

Die seit dem 18.05.2026 bestehende Einbahnstraßenregelung in Oberschweinbach muss bis voraussichtlich 12.06.2026 aufgrund der andauernden Bauarbeiten eines Neubaus verlängert werden. Der Verkehr auf der Kreisstraße (FFB 2) zwischen Flurstraße und Turmstraße ist während der Arbeiten mit einer Einbahnstraßenregelung in Richtung Süden geregelt. Die Fahrtrichtung nach Norden (Richtung Herrnzell) wird über die Imhoffstraße – Herrnzeller Straße umgeleitet (siehe Grafik anbei; PDF-Datei „Umleitung“). 

Auswirkungen für den Regionalbusverkehr 

  • Auf den MVV-Buslinien 837 und 838 kommt es im genannten Zeitraum aufgrund der Ein-bahnstraßenregelung im Baustellenbereich nur in Fahrtrichtung Mammendorf zu Ein-schränkungen.
  • Die Einschränkungen gelten von Montag bis Freitag. Am Samstag fährt die Linie 838 regu-lär alle vorgesehenen Haltestellen an.
  • In Fahrtrichtung Tegernbach/Günzlhofen fahren beide MVV-Buslinien regulär und bedienen alle Haltestellen wie gewohnt.
  • Umleitungsbedingt muss die Haltestelle „Günzlhofen, Flurstraße“ auf allen Fahrten der Li-nien 837 und 838 in Richtung Mammendorf entfallen, wenn die nächste Haltestelle „Ober-schweinbach, Hauptstraße“ lautet. 
     

Die Fahrten werden ab der Haltestelle „Hauptplatz bzw. Schule“ über die Herrnzeller Straße umgeleitet. Fahrgäste werden gebeten, sich vor Fahrtantritt über ihre Verbindung in der Fahrplanauskunft un-ter www.mvv-auskunft.de oder über die MVV-App zu informieren und ggf. auf andere Verbindungen auszuweichen.

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