Landratsamt Fürstenfeldbruck
Aktuelles
  • Bürgerservice08141-519 999

Aktuelles

Verteilung von FFP2-Masken an Bedürftige im Landkreis

22.01.2021

In Bayern gilt seit 18.01.2021 eine FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV und im Einzelhandel, um den Infektionsschutz im öffentlichen Raum gerade dort zu verbessern, wo immer noch viele Menschen aufeinander treffen. Der Träger einer solchen Schutzmaske schützt – korrekt getragen – nicht nur die Anderen, sondern auch sich selbst. Derartige Masken sind grundsätzlich in breitem Umfang auf dem Markt verfügbar. Da allerdings der Preis einer Maske mit FFP2-Schutzwirkung höher liegt als der von sogenannten „Community-Masken“ und diese auch nicht selbst hergestellt werden können, gibt es eine Verteilaktion an besonders Bedürftige.  

Der Freistaat Bayern hat für die Bedürftigen im Landkreis Fürstenfeldbruck zu diesem Zweck 42.000 FFP2-Masken zur Verfügung gestellt, die am vergangenen Dienstag geliefert wurden.

Als Bedürftig gelten nach entsprechender Definition des Freistaats grundsätzlich die Empfänger von Grundsicherungsleistungen sowie Obdachlose und Nutzer von Tafeln. Da die FFP2-Maskenpflicht erst für Personen ab 15 Jahren gilt, sollen alle Bedürftigen ab diesem Mindestalter fünf dieser Schutzmasken erhalten.

Ein Großteil der Masken wurde bereits in Zusammenarbeit mit dem Sozialamt sowie dem Jobcenter Fürstenfeldbruck an deren Kunden verteilt. Um Menschenansammlungen zu vermeiden und die Masken so schnell wie möglich an die Bedürftigen zu bringen, erfolgte die Verteilung per Post.

Zur Verteilung der weiteren Masken an die Obdachlosen und Nutzer der Tafeln im Landkreis steht das Sozialamt derzeit in Kontakt mit den Organisatoren der Tafeln und Obdachloseneinrichtungen.
Zudem wurden an alle Asylbewerber, die in dezentralen Unterkünften im Landkreis untergebracht sind, in den letzten Tagen über die Unterkunftsverwaltung FFP2-Masken ausgeben.

Mit Ausgabe der Masken hat der Freistaat Hinweise zum Gebrauch und zur Wiederverwendung von FFP2-Masken gegeben. Die höhere Schutzwirkung kann nur erreicht werden, wenn die FFP2-Masken richtig getragen werden.

Beim Tragen von FFP2-Masken sollte demnach beachtet werden:

  • Wenn möglich, vor Gebrauch der Maske gründlich die Hände mit Seife waschen.
  • Die Maske immer nur an den Bändern anfassen und möglichst nicht den Vliesstoff berühren.
  • Die Bänder über beide Ohren ziehen.
  • Die Maske muss über Mund, Nase und Wangen gut passen.
  • Die Maskenränder sollten eng am Gesicht anliegen, sodass keine Luft mehr an der Maske vorbei ein- oder ausgeatmet werden kann.
  • Wenn die Maske durchfeuchtet oder nass geworden ist, zum Beispiel durch Speichelauswurf oder auch Regen, sollte sie abgenommen und ausgetauscht werden.

 

Die Masken sind eigentlich zur einmaligen Verwendung gedacht. Im Bereich des Arbeitsschutzes werden sie z. B. am Ende eines Arbeitstages entsorgt bzw. auch schon früher ausgetauscht, wenn sie verschmutzt oder durchfeuchtet sind.

Sofern FFP2- oder vergleichbare Schutzmasken nur kurzzeitig getragen werden, wie etwa beim Einkaufen oder im ÖPNV, hat das Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte und auch die Fachhochschule Münster Hinweise zur Wiederverwendung erstellt. Dort werden zwei Desinfektionsverfahren empfohlen:

 

  1. Desinfektionsverfahren: 7 Tage Trocknen bei Raumluft

Das Coronavirus ist auch bei Raumtemperatur über einen langen Zeitraum auf Maskenmaterialien infektiös. Wenn Sie die Maske z. B. an einen Montag zum Einkaufen oder im ÖPNV benutzen, lassen Sie die Maske die nächsten sechs Wochentage bei Raumluft trocknen (am besten luftig aufgehängt). Am darauffolgenden Montag, also nach einer Woche Trocknung, können Sie die Maske wieder benutzen.

 

 2. Trocknen im Ofen bei 80°C bei Ober- und Unterhitze

Mit dem Verfahren „Trockene Hitze 80°C für 60 Minuten“ kann das Coronavirus vollständig inaktiviert werden. Außerhalb des Backofens ist das saubere Backofenrost/Gitter mit Backpapier zu belegen. Legen Sie die trockene Maske und ein Braten- bzw. Backofenthermometer auf das Backpapier, belassen es aber noch außerhalb des Ofens. Stellen Sie den Backofen auf 80°C Ober- und Unterhitze ein. Ob sich auch bei einer Umluft/Heißluft-Einstellung Erreger von der Maske lösen können, ist nicht bekannt. Nach der Vorheizzeit schieben Sie das Rost samt Maske(n) in den Ofen. Achten Sie auf ausreichend Abstand der Masken zu Ober- und Unterboden des Ofens (ca. 10 cm; kleine Öfen sind ungeeignet). Belassen Sie die Schutzmaske 60 Minuten im geschlossenen Ofen, öffnen Sie diesen bitte nicht zwischendurch. Stellen Sie den Ofen nach 60 Minuten ab und lassen die Maske anschließend auf dem Rost außerhalb des Backofens abkühlen. Die Maske sollte auf diese Art nur fünf Mal wieder aufbereitet und dann im Hausmüll entsorgt werden.

Zurück
nach oben