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Regelungen für Reiserückkehrer und Reiserückkehrerinnen
Coronavirus-Einreiseverordnung
Die Coronavirus-Einreiseverordnung regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten.
Für die Einreise aus Virusvariantengebieten und Hochrisikogebieten gelten besondere Regelungen!
Coronavirus-Einreiseverordnung im Wortlaut
Fragen und Antworten
Übersicht über die Virusvarianten- und Hochrisikogebiete
NEU: Infoblatt für Einreisende aus Südafrika
Bitte haben Sie Verständnis, dass Gesundheitsamt und Landratsamt angesichts der Vielzahl von Reiserückkehrern nicht auf Fragen individueller Art eingehen können.
Bitte lesen Sie sich daher die hier zusammen getragenen Information genau durch. Sollte Ihre Frage damit noch immer nicht beantwortet sein, können sie sich an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit oder die Corona-Hotline des Freistaats Bayern wenden:
Corona-Hotline des Freistaats Bayern
089 / 12 22 20
Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr,
Samstag von 10 Uhr bis 15 Uhr,
Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
030 / 346 465 100
Montag – Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr,
Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr,