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Geplante Asylbewerberunterkunft in Adelshofen - Klostergarten bau- und denkmalschutzrechtlich zulässiger Standort

14.03.2016

Auf einem Teil des Klostergartens in Adelshofen eine Asylbewerberunterkunft zu errichten, ist nach Ansicht des Landratsamtes nach einer internen Vorprüfung prinzipiell bau- und denkmalschutzrechtlich zulässig.

Derzeit plant das Landratsamt die Errichtung eines Container-Gebäudes am östlichen Ende des Klostergartens. Nach den Planungen fügt sich ein einzelner zweigeschossiger Baukörper mit einer Ausdehnung von circa 30 x 15 Meter und einer Höhe von circa 5,60 Meter zwischen den vorhandenen Bäumen in das Grundstück ein. Alle auf dem Grundstück vorhandenen Obstbäume würden bestehen bleiben, ebenso die vorhandene Hecke zur Straße hin, die Planung sieht eine Unterbrechung nur für eine Zufahrt in einer Breite von ca. 3,50 Meter vor. Die Hecke diente somit dem Sichtschutz für beide Seiten. Die Außenanlagen würden begrünt. Die angepachtete Teilfläche ist mit circa 2.500 m² groß bemessen, so dass Bewegungsfreiheit und genügend Spielfläche zur Verfügung stehen würden. Das Grundstück soll mit einem Zaun vom restlichen Gelände abgetrennt werden. Es würden drei PKW-Stellplätze, ausreichend Fahrradstellplätze und ein Kinderspielplatz errichtet. In den Medien war eine Foto-Simulation einer Anlage zu sehen, die aus zwei zweistöckigen Gebäuden besteht, anders situiert ist und lediglich eine Kiesfläche zur Befestigung aufweist, ohne Begrünung und Hecke. Der Eindruck, den diese Fotosimulation erweckt, ist irreführend. Die Foto Simulation entspricht hinsichtlich Größe, Lage und Umfeld nicht dem, was geplant ist.  Aus bauplanungsrechtlicher Sicht liegt das Grundstück am Klosteranger trotz seiner Lage mitten im Ort im sogenannten „Außenbereich", der abgesehen von privilegierten und nicht störenden Vorhaben grundsätzlich von Bebauung freizuhalten ist. Der Gesetzgeber hat jedoch kürzlich durch Änderungen des Baugesetzbuches Erleichterungsmöglichkeiten zur Errichtung von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerber geschaffen, so dass das geplante Bauvorhaben an dieser Stelle nach Ansicht des Bauamtes im Landratsamt nach derzeitiger Prüfung zulässig ist. Das den Standort umgebende Ortsgebiet kann als sogenanntes „Allgemeines Wohngebiet" eingestuft werden, so dass bei der geplanten Asylbewerberunterkunft auch die Gebietsverträglichkeit zu bejahen ist. Hinsichtlich der von der Interessengemeinschaft „Erhaltung Klostergarten Adelshofen" vorgebrachten Bedenken bezüglich einer Beeinträchtigung der Bodendenkmäler im Klostergarten sowie der vorhandenen Baudenkmäler hat die untere Denkmalschutzbehörde ebenfalls eine Einschätzung vorgenommen: Bei den Bodendenkmälern im Bereich des Klostergartens handelt es sich um Teile des dem ehemaligen Hofmarkschloss Adelshofen zugehörigen Wirtschaftshofes und der Gartenanlagen. Diese Bodendenkmäler dürfen durch eine mögliche Bebauung nicht beeinträchtigt werden. In vergleichbaren Fällen wurden zum Schutz von Bodendenkmälern mit konservatorischen Maßnahmen die Bauvorhaben ermöglicht. Diese Möglichkeit wird auch für den Standort in Adelshofen gesehen. Eine entsprechende Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege liegt dem Bauamt vor. In der Nähe der geplanten Unterkunft befinden sich Baudenkmäler wie die Kirche St. Michael, das ehemalige Hofmarkrichterhaus, das Rathaus oder der Pschorrstadel. Bedenken wegen einer Beeinträchtigung dieser Baudenkmäler können aus Sicht des Landratsamtes vor allem auch wegen der Befristung von Baugenehmigung und Nutzung zurückgestellt werden. Auch hierzu liegt eine entsprechende Stellungnahme des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege vor. Das Landratsamt Fürstenfeldbruck beteiligt das Landesamt für Denkmalpflege als Fachbehörde sowohl bei Bodendenkmälern als auch bei Baudenkmälern in der Nähe im Verfahren, ist aber selbst für die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zuständig. Zurück
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