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Nahverkehrsplan des Landkreises Fürstenfeldbruck: Arbeitsgruppe gestartet

08.05.2018

Bestandsanalysen, Rahmenbedingungen, Schwachstellen, Maßnahmen und noch viele Punkte mehr zum ÖPNV standen auf der Tagesordnung der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe (AG) „Fortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP) des Landkreises Fürstenfeldbruck.

Haltestelle Beethovenstrasse, Foto: Landratsamt FürstenfeldbruckAm 24. April 2014 trafen sich im Landratsamt der Umweltreferent und der stv. Referent für ländliche Entwicklung im Kreistag sowie der stv. Vorsitzende des Bayerischen Gemeindetags im Kreisverband Landkreis Fürstenfeldbruck, zahlreiche Vertreter der Verkehrsunternehmen, die Stabsstelle des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Landratsamt und das beauftragte Ingenieurbüro.
Vorausgegangen war der Beschluss der Kreisgremien, ab Herbst 2017 den Nahverkehrsplan aus dem Jahr 2007 fortzuschreiben. Ein Nahverkehrsplan hat die Aufgabe, den aktuellen Stand zu dokumentieren, zu bewerten und daraus Ziele und praxisorientierte Handlungsempfehlungen für die Zukunft zu formulieren. Damit haben alle Verantwortlichen die Möglichkeit, kontinuierlich einen flächendeckenden und sinnvollen Ausbau des ÖPNV-Angebotes anzugehen. Zur Fortschreibung des Fürstenfeldbrucker Nahverkehrsplanes müssen alle aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und technische Neuerungen einfließen. Es sind aber auch die aktuellen Vorgaben auf Kreisebene z. B. zum Leitbild, den Räumlichen Entwicklungsstrategien, Klimaschutz- und Tourismuskonzept - abzustimmen oder Planungen des MVV z. B. zur Tarifstruktur oder zum elektronischen Fahrgeldmanagement zu berücksichtigen.
Folgendes Zwischenergebnis stellte die AG fest: Der Landkreis Fürstenfeldbruck hat erneut sein MVV-Regionalbusangebot im ländlichen Raum bzw. westlichen Landkreis im Dezember 2017 er-heblich ausgebaut und verfügt über ein leistungsfähiges, zeitlich und räumlich umfangreiches Angebot mit guter Erschließung und Anbindung. Damit ergeben sich für die Weiterentwicklung des NVP folgende Themen, die auch die Aspekte Klima- Umwelt- und Gesundheitsschutz beinhalten:
1. Verknüpfung mit bestehenden ÖPNV Angeboten (z. B. weitere Schnellbusverbindungen und kreisübergreifende Linien)
2. Barrierefreiheit (z. B. Haltestellen, Fahrzeuge, Informationen)
3. Alternative Antriebe (insbesondere CO2 und Lärmreduzierung im Verkehrssektor)
4. Multimodale Schnittstellen (Mobilitätszentren, Sharing-Systeme für Auto und Rad)
5. Strategien zum Marketing (Gewinnung neuer Fahrgäste), und Qualitäts- und Beschwerde-management (Sicherstellung der Zufriedenheit der Fahrgäste)
Diese Ansätze werden ab 18. Juni 2018 in Workshops mit Fachexperten ausgearbeitet. Im Herbst ist eine Bürgerbeteiligung zu bestimmten Fragestellungen vorgesehen. Alle Ergebnisse werden bis November 2018 der AG zur weiteren Beratung vorliegen. Nach Abstimmung mit den 23 Städten und Gemeinden im Landkreis Fürstenfeldbruck ist geplant, dass die Kreisgremien im Frühjahr 2019 über den weiterentwickelten, kundengerechten und wirtschaftlich tragfähigen Nahverkehrsplan entscheiden können. Foto: Landratsamt Fürstenfeldbruck Zurück
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